Vor vielen Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht in der üblichen Katzbuckelei, es gäbe kein Recht auf Rausch in Deutschland beim Cannabis und schmetterte damit die Klage einer mutigen Kifferin ab. Heute nun wird aktuell von Politikern wie Markus Söder erklärt, erwachsene Menschen könnten den hochriskanten Astra-Zeneca Impfstoff auf eigenes Risiko sehr wohl einnehmen – und wir wollen da gleich mal fragen, wieso wir das nicht auch beim Hanf selbst abschätzen dürfen. In den USA gibt es dazu sogar eine immer lebendigere Debatte, nach der Cannabis und Kiffen eigentlich Grundrechte sind, die verfassungsmäßig verbrieft werden sollten! Während also bei uns die freie Rede, das Recht auf Versammlung und vieles mehr plötzlich mit Verweis auf das Coronavirus als „Privilegien“ gelten und die Demokratie faktisch abgeschafft wird, zeigen die Vereinigten Staaten mal wieder beim Haschisch und Mairhuana wie es gehen kann bei Freiheit und Mitbestimmung im 21. Jahrhundert.
Cannabismedizin für alle – außer in Deutschland?
Wenn wir mal von China und Ländern wie Saudi-Arabien absehen ist vor allem Deutschland aktuell sehr mies dran mit einer rundum inkompetenten Drogenpolitik und verantwortlich dafür ist die Maskenpartei CDU/CSU. Seit vielen Jahren besetzt man dort das Amt der Bundesdrogenbeauftragten, die dann jede Debatte entweder ignoriert und mit Falschinformationen wahlweise ihre Unfähigkeit aufzeigt oder absichtlich versucht Panik zu schüren. Der Zugang zu einer Pflanze ist hingegen in Übersee nun mittlerweile in Ländern wie USA, Kanada und Mexiko gestattet und man darf fragen, auf welcher Grundlage ein Verbot hierzulande noch begründet werden kann. Alle Fake News von den kiffenden Jugendlichen bis zur Schädigung der Gehirne sind mittlerweile vielfach widerlegt und wenn dann Krankenkassen Bürokraten behaupten, das Gras wirke doch eigentlich gar nicht können sich medizinische Experten nur an den Kopf fassen.
Warum aber hat ein schwerkranker Mensch kein Recht auf Cannabis als Heilmittel – uneingeschränkt? Derzeit müssen Patienten mit großem Leid in Arztpraxen gehen, dort betteln und flehen damit häufig uninformierte Schulmediziner den Hanf auf Rezept verschreiben, der dann wegen nun schon jahrelanger Fehlplanungen in der Apotheke fast niemals zu haben ist. Wie lässt sich dieser Zustand ernsthaft mit der Menschenwürde in Vereinbarung bringen? Gerne wird die Hanf Legalisierung mit Verweis auf ein Recht auf Rausch geführt, mit einem Vergleich gegenüber den legalen, aber viel schädlicheren Alkoholika und Zigaretten, aber geht es nicht viel mehr um die Selbstbestimmung erwachsener Menschen, zumal mit einer Erkrankung? Die Verweigerung in Deutschland, Patienten das selbst entscheiden zu lassen, ist augenscheinlich keine Fürsorge wie ja auch beim Impfen gegen das Coronavirus die Hausärzte erst nach endlosen Verzögerungen einbezogen werden. Vielmehr geht’s wie immer um den Schutz der Pharmaindustrie und der Apotheken, die geringere Margen durch das hochwirksame, beliebte und billig anzubauende Cannabis fürchten. Unter dieser Praxis des Gesundheitsministers Jens Spahn leiden mindestens genauso viele Menschen wie wegen des Missmanagements solcher Politiker in der Pandemie zum Beispiel in Altersheimen verstorben sind.
Klagen bei Gericht brachten in Übersee beim Cannabis die Wende
Wie bei uns wollte die Politik nichts ändern und sich weiterhin Parteispenden von Big Pharma sichern, doch in Kanada und in vielen Bundesstaaten der USA klagten Patienten gegen die Verweigerung beim Hanf – und bekamen vor nun bald zwei Jahrzehnten zunehmend Recht. Faktisch haben die Menschen deshalb ein Recht auf Kiffen und auf Cannabis. Bei uns verweist im Grundgesetz der Artikel 2, Absatz 2 auf die „Körperliche Unversehrtheit“ und es ist nicht nachvollziehbar, dass eine durch tausende Studien für wirkungsvoll und gut verträglich befundende Medizin hierzulande einfach so verboten bleibt und nach Ansicht der Politiker nur ganz wenigen Menschen zur Verfügung steht. Mindestens müsste ein Gericht dann entscheiden, die angeblichen Gefahren die eine Restriktion rechtfertigen, wissenschaftlich zu beweisen – doch wie eingangs erwähnt ist die bundesdeutsche Justiz weder in der Lage noch willens an dieser Stelle pro Bevölkerung und Grundrechte zu entscheiden.
Kostenexplosion als Scheinargument: Weil auch die Maskenraffkes von der CDU/CSU mittlerweile kapiert haben, dass Fake News über Cannabis nicht mehr ziehen und Risiken durch Kiffen nur noch in Bayern als lebensgefährlich eingeschätzt werden, versucht man es nun mit einem Verweis die Kosten. Krankenkassen etwa würden leiden an den teuren Preisen für Haschisch und Marihuana, die Medizin wäre ja sowieso wirkungslos und so weiter. Dabei ist die Politik durch eine absichtliche Fehlplanung beim Bedarf und durch die übliche Alimentierung der Apotheken selbst verantwortlich für diese Kosten! Gras ließe sich billig ganz einfach zu Hause anbauen und während jeder Schnapsbrauer in der Lokalpresse für harten Alkohol gepriesen wird, sind Hanfbauern im Privaten für solche Ideologie noch schlimmer als Coronaleugner und Maskenverweigerer. Ein Teufelskreislauf, den tatsächlich nur ein Schiedsspruch aus Karlsruhe beenden könnte und dort liegt auch eine Klage vom Jugendrichter Müller, leider und schon recht lange bis dato unbearbeitet.
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