Bei Hanf ignorieren Behörden gerne jede Forschung und tun alles, um Konsumenten im Auftrag der Politik zu schikanieren. Sogar Gerichte sind hier nicht neutral und ein neues Urteil in der Schweiz beschäftigt sich vollkommen realitätsfremd mit Cannabis am Steuer und dem Führerschein. Mehrere Studien konnten schließlich zeigen, dass THC im Blut null Einfluss hat auf die Fahrtüchtigkeit und während es für den umgekehrt sehr wohl riskanten Alkohol natürlich Bemessungsgrenzen gibt zur Promille wird bei Gras eine absurde Null Toleranz Vorschrift durchgedrückt.
Ideologie bei Hanf vor Gericht statt Wissenschaft?
Kennen wir alles aus Deutschland, wo tschetschenische Banden unbehelligt die Großstädte terrorisieren, kleine Kiffer und sogar Hanfpatienten jedoch für einen Joint vor Gericht gezerrt werden. Besonders gerne wird schikaniert rund um den Führerschein und häufig zerstören stumpfsinnige Richter wie Staatsanwälte ganze Existenzen nur weil ein bisschen THC im Blut gefunden wird.
Freilich ist das ein Skandal, den es so nicht mehr hinzunehmen gilt: Menge, Wirksamkeit und der eigentliche Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit sind kaum erforscht zumal in Europa und viele Leute dürfen kein Auto mehr fahren, weil sie Wochen zuvor mal gekifft haben! Solche Vorschriften sind weder zeitgemäß noch fair oder auch wissenschaftlich belastbar, was einmal mehr die Willkür der Behörden beim Cannabis deutlich macht.
Welche Grenzwerte gelten für die THC Nachweisbarkeit?
In der Schweiz hat der Bundesrat hier die Limits festgelegt und ein Nachweis auf die Wirkstoffe im Hanf gilt als erbracht, wenn mehr als 1,5 Mikrogramm THC gefunden werden. Es geht also nicht um einen sogenannten Wirkungsgrenzwert, sondern um eine völlig willkürliche Bestimmung, erdacht und erbracht durch Politikergehirne, die nur an den nächsten Schnaps in der Sitzungspause denken.
Hiergegen klagte ein Verkehrsteilnehmer aus dem Kanton Aargau, der Blut und Urin auf Cannabis testen musste – man fand 4,4 Mikrogramm und natürlich gab es vom Gericht Baden dafür eine fette Geldstrafe. Doch der Mann ließ sich das nicht gefallen, zog vor das Schweizer Bundesgericht in der Hoffnung auf eine faire, sachliche Beurteilung seines Falls.
Sein Argument ist einfach wie schlüssig. Die grotesk niedrigen Grenzwerte hätten nichts zu tun mit der Wirklichkeit und könnten sogar erreicht sein, wenn jemand über Wochen keinen Hanf mehr konsumiert habe. Daraus lässt sich überhaupt keine Erkenntnis zur Fahrtüchtigkeit ableiten und es handle sich bei solchen Vorgaben um pure Schikane.
Gerichte machen sich mit Anti-Cannabis Politikern gemein
So viel zur Gewaltenteilung, denn die völlig aus der Luft gegriffenen Grenze des Bundesrats hat das Bundesgericht ohne weitere Prüfung bestätigt! Es sei an den Politikern, so die „furchtbaren Juristen“ in der Schweiz, solche Level festzulegen, fertig. Angeblich wäre die Wirkung von Cannabis exakt dann am stärksten, wenn die THC Konzentration bereits zurückgeht im Blutkreislauf – selten so gelacht! Man gibt zu, keine Ahnung oder Studien zur Verfügung zu haben, spekuliert aber wild herum und wir dürfen schon fragen, ob es bei den Eidgenossen fast schon so schlimm ist wie in Deutschland mit der Verquickung selbst ernannten Eliten, die sich gegenseitig stützen.
Forscher kritisieren dieses Urteil scharf. Zwar eiern die Richter ein bisschen herum und schieben den Schwarzen Peter auf den Bundesrat, halten dessen Agieren aber für in Ordnung. Zwar seien auch andere Lösungen vorstellbar oder sogar besser, aber bis auf Weiteres bleibt es doch bei der aktuellen Regel zum Führerschein beim THC. Sind die Bundesrichter also einfach nur zu faul sich mit der Sache zu beschäftigen oder hat man mal wieder Sorge um die Pensionen? In jedem Fall bekommt ein weiteres Mal ein Privatkläger kein Recht und wir warten mit Spannung auf die Entscheidungen beim deutschen Bundesverfassungsgericht, wo sich mittlerweile die Klagen gegen das hiesige Hanf Verbot zu stapeln beginnen.
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