Das Sozialgericht in Detmold hat einer Schmerzpatientin Recht gegeben und nun muss die zuständige Kasse der Dame den gewünschten Medizinalhanf in Form eines hochwirksamen Sprays bezahlen. Gute Nachrichten also und wir können sehen, dass Klagen vor Gericht auch beim Thema Marihuana durchaus Erfolg haben – wenn die Leute hartnäckig sind und sich vom System nicht kirremachen lassen! Bei besagtem Fall streiten sich die Krankenkasse und eine Patientin seit Jahren um die Kostenübernahme vom Cannabis auf Rezept. Kranke Leute durch die Instanzen hetzen und demütigen, das ist in Deutschland leider mehr die Regel als Ausnahme und doch gibt es zumindest noch ein paar aufrechte Richter, die solcher Gängelei in die Parade fahren. Ihr solltet Euch das Aktenzeichen gut merken und den Fall gegebenenfalls auch beim Doktor vorlegen, schließlich ist THC und sind Hanfsorten gegen Schmerzen eine gute natürliche Alternative zur chemischen Keule.
Die Klage zum Cannabis Rezept: Hanf als wirksames Schmerzmittel?
Nach Ansicht vom Gericht ohne Zweifel – doch für diese in der internationalen Forschung selbstverständliche Erkenntnis braucht es in Deutschland einen jahrelangen, für die Klägerin wohlgemerkt zunächst erst einmal teuren Rechtsstreit. Logisch, dass viele Patienten einfach aufgeben und wie von der Politik befohlen die chemische Keule einnehmen, nur weil die Krankenkasse unter fadenscheinigen Begründungen versucht die Kostenübernahme für den Medizinalhanf zu vermeiden. Dahinter steckt wie so häufig bei uns ein perfides System.
Auffälig oft geht es in der Bundesrepublik medial um Fake News über Marihuana und um den örtlichen Polizeibericht, um Razzien und um angebliche Psychosen durch Kiffen, was andernorts vielfach durch die Wissenschaft längst widerlegt wurde. Aktuelle Studien finden genauso wenig Erwähnung wie zufriedene Verbraucher und Patienten und offenbar soll der Bürger hierzulande weiter glauben, dass Gras Konsum in die Prostitution führt und zu Mord und Totschlag.
Immerhin ließ sich die Justiz wenigstens dieses Mal nicht in die Niederungen der politischen Intrige hinab und entschied zugunsten der Klägerin, die sich über einer Erstattung von etwas mehr als 3000 Euro freuen darf! So viel muss nämlich nun die unterlegene Kasse zahlen und wir halten das für eine richtig gute Nachricht für die bundesdeutsche Gesundheitsversorgung.
Schmerz Spray mit Cannabis als Dronabinol Generika
Neulich haben wir mal ausführlicher berichtet, wie die Regierung und Behörden in der BRD in enger Abstimmung mit Quacksalbern aus der Apotheke und den Pharmakonzernen versucht, Cannabis als Heilmittel zu blockieren und ein wichtiges Stichwort ist das hierzulande gerne verordnete Dronabinol. Um die Kostenübernahme für ein solches Schmerz-Spray hatte sich die Klägerin ja bemüht und nun auch Recht bekommen – doch viele andere Patienten wollen lieber die hochwirksamen Grasblüten als natürliches Mittel zum Rauchen und Verdampfen.
Doch genau das wird mit Verweis auf Cannabis als Substanz und Pflanze abgelehnt. Es wird behauptet, es handle sich bei Gras um kein einnahmefähiges Arzneimittel und es brauche erst teure und aufwändige Zwischenschritte, was in der Summe schlicht Betrug ist am Patienten und allen, die in die Sozialversicherungen einzahlen müssen.
Betreffende Klägerin jedenfalls probierte wie politisch befohlen zunächst chemische Schmerzmittel, die sie nicht mochte und vertrug und erst als ihr ein Arzt das Cannabis Spray zum Ausprobieren verschrieb, konnte sie sich endlich Entlastung von ihren Beschwerden verschaffen. Die Kasse sah zwar ein, dass neuropathische Schmerzen eine echt schwere Erkrankung sein können, aber Hilfe durch Hanf wollte man nicht und versuchte Arzt wie Patientin unter Druck zu setzen. Angeblich seien mit der Einnahme von Marihuana als Heilmittel enorme Nebenwirkungen verbunden und da seien chemische Keule besser geeignet.
Warum haben Patienten in Deutschland beim Cannabis kein freies Behandlungsrecht?
Und wieso wird ständig durch irgendwelche Bürokraten in Krankenkassen die Expertise durch erfahrene Ärzte angezweifelt? Diese Fragen konnte auch das Sozialgericht Detmold nicht klären, verurteilt die Kasse aber zur Zahlung, da die alternative chemische Keule zwar vorhanden sei, aber nicht Pflicht wenn das der Doktor anders sieht! Ihr könnt Euch also im Zweifelsfall darauf berufen und bei einer Klage mit dem Hausarzt absprechen, denn der Mediziner braucht sich genauso wenig einschüchtern zu lassen wie wir Patienten.
Das frische und endlich auch mal positive Urteil pro Gesundheit, pro Fairness und Gerechtigkeit zeigt freilich auch überdeutlich, was in Deutschland alles im argen liegt und wir warten weiter auf Politiker wie Karl Lauterbach und Marko Buschmann, die eine Legalisierung von Cannabis ja eigentlich fest versprochen haben als wissenschaftlich lange überfällige Entlastung für unser Gesundheitssystem.
Aktenzeichen und Vorgang: SG Detmold, Urteil vom 16.11.2021 – S 33 KR 1473/20
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