Die Verbraucherzentrale kennen wir als willfährigen Befehlsempfänger der Regierung, der auch mal passend zum Zeitgeist Fleisch als schädlich für die Gesundheit bezeichnet und so weiter. Derzeit beschäftigt man sich endlich auch mal mit Cannabis und den vielen Produkten, die derzeit auf den Markt kommen mit Hanf auf dem Beipackzettel. Hier stehen in einer aktuellen Stellungnahme der Verbraucherschützer nun Speisen und Getränke etwa mit CBD im Fokus und auch wenn selbstredend ordentlich Propaganda gegen Cannabis beigemischt wird, so zeigen die Empfehlungen immerhin die Bedeutung der neuen Produkte.
Zwischen ungesättigten Fettsäuren und dem bösen THC
Zunächst geht es um die Hanfsamen. Diese enthalten laut Zentrale viel Eiweiß, dazu die begehrten Fettsäuren und Ballaststoffe, was alles gut sei für die Gesundheit der Konsumenten. Hier gibt es alles Mögliche, von der Schokolade über Bier und CBD-Öl bis hin zum Müsliriegel und der äußerst beliebten Hanfmilch. Sorgen machen sich die Verbraucherschützer allerdings über das THC, das vielleicht eventuell unter Umständen dem Gehalt nach zu hoch sein könnte – auch wenn die Verkäufer und Anbieter sicher alles tun, um solche Sachen bei den Produkten allein schon aus Gründen des Selbstschutzes zu vermeiden!
Weiter wird aufgeführt, dass Hanfsamen vollgepackt sind mit Nährstoffen, Vitaminen, Mineralien und dann gibt’s gleich den Hinweis auf vergleichbare und billigere Produkte. Cannabis wird an dieser Stelle abgeglichen mit Disteln, Walnüssen, Leinsamen und dem Öl, das aus diesen Lebensmitteln gewonnen wird. Zugegeben wird eine positive Wirkung auf den Blutzucker, auf das Cholesterin und sogar auf den Blutdruck selbst.
Warnungen vor Eventualitäten beim Cannabis
Wenig bis nichts kann die Verbraucherzentrale sagen zu der Wirkung von Hanf auf die Muskeln und auf das Körpergewicht. Zwar gibt’s dazu schon eine Menge Studien aus Israel oder aus Übersee, doch in Deutschland ist Hanf böse und giftig und darf nicht erforscht werden. Daher wird statt wissenschaftlich dann doch erzieherisch argumentiert: Cannabis könnte, diesen Hinweis gibt die Zentrale immer wieder, auch mal zu viel THC enthalten – hatten wir schon. Dieses THC nun, wenn es denn vorhanden wäre und auch dann sicher nicht nur bei 0,2%, berge Risiken für Kinder, Schwangere und empfindliche Menschen. Darauf habe selbst die EU hingewiesen.
Alles klar: Die Hinweise zu den Hanfprodukten waren überfällig, aber sind zum großen Teil weder neu noch sonderlich fundiert. Wie sollen auch die Verbraucherschützer über ein Produkt wie Cannabis urteilen, wenn es dazu absichtlich keine konkrete Forschung geben darf? Die Warnhinweise wirken daher bemüht und aufgesetzt und es wird immer auch mit angeblichen Gefahren gewunken, wohl auf Order der Politik hin. Natürlich berauscht THC und macht eventuell müde, aber was genau hat das jetzt mit körperaktivem Hanf zu tun und mit CBD, das bekanntlich mit THC-Werten unterhalb der erlaubten 0,2% in den allermeisten Fällen angeboten wird? Wird hier Angst geschürt oder sind solche Hinweise einfach Grundlage bei Empfehlungen durch die Verbraucherzentrale Deutschland?
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