Endlich bemühen sich auch die Mediziner und vor allem mit dem Thema befasste Richter in Deutschland mal um eine etwas klarere Sicht auf Cannabis als Therapeutikum – gerade wird im Ärzteblatt die Anwendung von Hanf bei Untergewicht empfohlen. Was Kiffer, Medizinmänner und Gurus schon immer wussten, nämlich dass Gras rauchen hungrig macht, das ist nach vielen Jahrzehnten nun auch bis Darmstadt und dort bis zum Landessozialgericht gedrungen.
Gefahren für die körperliche Unversehrtheit als Grund für Hanftherapie?
Schon ziemlicher Unsinn wenn gesagt wird, es dürfe ausnahmsweise bei Untergewicht das Cannabis verwendet werden, auch wenn es sonst keine alternative Therapie gäbe! Hanf hilft und zwar überall Millionen Menschen auf der Welt, aber in Deutschland muss leidenden Patienten erstmal die volle Kanne chemische Keule in den Rachen gekippt werden, bevor Cannabis zum Einsatz kommt. Das hessische Landessozialgericht (Landessozialgericht Darmstadt Az.: L 1 KR 256/19 B ER) hatte hier einem jungen Erwachsenen Recht gegeben, der keinen Appetit hat, Bauchkrämpfe und ständig weiter abmagert.
Ein solches Schicksal war dem behandelnden Arzt, nicht mal den Streit mit den gierigen, selbstsüchtigen Krankenkassen wert – der Hausmediziner des Betroffenen verschrieb ein Privatrezept für Cannabis! Der 19jährige mit solch schweren Belastungen dank der Darmkrankheit hat natürlich kein hohes Einkommen und konnte sich die Privatrezepte nicht leisten, was sowohl Arzt wie auch Kasse trotzdem egal war. Glücklicherweise gibt’s auf dem Papier in Deutschland noch die Gewaltenteilung und die Gerichte, die manchmal noch pro Bürger entscheiden – so auch im Fall des an Untergewicht leidenden Patienten.
Krankenkasse muss Behandlung mit Cannabis bei Untergewicht übernehmen
Richtig so und höchstrichterlich angeordnet verfügt muss die Krankenkasse die Behandlung mit Cannabis nun übernehmen! Zwar wird mal wieder herumgelabert, dass erst noch andere Optionen – Stichwort Chemische Keule oder Leid – geprüft werden sollten, aber warum nicht gleich den Hanf verwenden, wenn dieser nachweislich hilft und lindert? Diese Logik ist wohl nur gesunden deutschen Beamten verständlich. Immerhin erkennt das Gericht die körperliche Unversehrtheit an und hält diese für wichtig, so dass die stets allein wirtschaftlichen Bedenken der Krankenkasse keine Rolle spielen dürfen.
Übrigens: Der Hausarzt mit dem Privatrezept hat wenigstens erklärt, wie gut die schon seit einigen Monaten angelaufene Cannabis-Therapie bei dem untergewichtigen Patienten funktioniert! Es brauche deshalb auch einen längeren Zeitraum der Behandlung und wir können nur hoffen für den Betroffenen, dass nicht bald wieder eine andere Instanz kommt und auf Weisung von Jens Spahn oder anderen Ideologen das Wohl der Patienten zugunsten dem Sparstrumpf der Krankenkassen zurückstellt.
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