Offensichtlich ist bei den Gerichten noch nicht angekommen, was gesellschaftlich immer mehr Konsens wird und selbst für den bis dato unbeweglichen Politiker erscheinen Veränderungen notwendig: Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat jüngst gleich mehrere Schritte gemacht und doch hakt es oft in der Ebene, was nun durch einige neue Gerichtsurteile zum Thema Führerschein und Kiffen leider deutlich wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab vor einigen Tagen bekannt, dass THC–Grenzwerte weiter im niedrigsten möglichen Bereich liegen und entzog Betroffenen gnadenlos die Fahrerlaubnis.
Führerscheinentzug bei Cannabis: Grenzwerte und Fahruntüchtigkeit
Eigentlich sollte es hier Veränderungen geben, schließlich gab erst im vorvergangenen Jahr eine mit den Grenzwerten befasste Kommission die Empfehlung von 3.0 Nanogramm Cannabis pro Milliliter Blut, das sind 2.0 Nanogramm mehr als zuvor. Doch die Gerichte scheinen das zu ignorieren und so mussten drei Kiffer den Führerschein abgeben, sie hatten THC im Nanogramm Bereich von 1.0 -2.0 im Blut. Warum also wird hier die Kommission ignoriert und offenbar weiterhin ideologisch motivierte Auslegung betrieben von Seiten der Richter?
Zum geforderten Wert von 3.0 Nanogramm kam es laut Auffassung der Experten, weil die ursprünglich lächerlich geringen 1.0 Nanogramm selbst noch nach Tagen im Blut feststellbar wären und dann könnte quasi jeder Hanf Raucher lange Zeit nach dem Joint belangt werden! Das ist absurd und nachdem die immerhin für die Regierung in beratender Funktion aktive Kommission eine Erhöhung verlangt, gingen viele Kiffer von entsprechend milderen Gerichtsurteilen aus.
Ein ungelöstes Problem für die Justiz
Die Antwort der Gerichte ist recht typisch und klingt eher nach 20. Jahrhundert als 2017. Heute gibt es jede Menge Forschungsergebnisse zum Cannabis und zum Fahren beim Einfluss unter Haschisch und Marihuana, aber das wird konsequent übergangen. Man hält, so das Oberverwaltungsgericht in Münster, selbst 1.0 Nanogramm zu hoch, eine Fahruntüchtigkeit wäre auf jeden Fall vorhanden, zumal die Weed Smoker ohnehin nicht einschätzen könnten, wie es um die eigene Beschaffenheit bestellt ist. Leider ist dieser Tenor nicht nur in Münster vorhanden, erst vergangenes Jahr urteilte ein Gericht in Brandenburg auf ähnliche Weise und es braucht endlich klare, gesetzlich verbindliche Grundlagen anstatt nur Empfehlungen auf der einen wie Verweigerungen auf der anderen Seite.
Quelle: Spiegel.de
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