Die letzte noch halbwegs nicht korrumpierte Behörde ist in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Zwar sitzen dort in der Regel ältere Herrschaften wie in der regierenden CDU/CSU auch und so kommt es selten zu einem Urteil, das pro Bevölkerung und weniger Klüngel mit den Parteien ausdrückt, aber beim Cannabis gibt’s zumindest Hoffnung. Der rund um Hanf ungemein aktive Richter Andreas Müller aus Bernau bei Berlin hat nun endlich eine Vorlage nach Karlsruhe geschickt, die soll die total verfehlte und gescheiterte Drogenpolitik unter Merkel endlich beseitigen – Ziel ist die Legalisierung und wir sind gespannt, ob das deutsche Bundesverfassungsgericht beim Cannabis und damit bei den Bürgerrechten zu einem solchen Kraftakt wider den Parteienproporz in der Lage ist.
Auf welcher Grundlage geht der Hanf Richter vor?
Von Grün bis AfD preisen Politiker immer das Grundgesetz, ignorieren deren Vorgaben aber beflissentlich und die absichtlich mit Bagatellen überforderte Justiz hat keine Zeit, um diese Missstände härter anzugehen. Jugendrichter Müller fordert nun genau das und beruft sich auf den Artikel 100 im Grundgesetz, nach dem das Bundesverfassungsgericht die Gesetzeslage zu prüfen hat, wenn möglicherweise eine Verletzung eben dieser Verfassung vorliegt. Zwar hat Deutschland de jure gar keine Verfassung, aber egal – so lange die Advokatenparty Vorteile für uns Kiffer und Hanfpatienten bringt, so lange ist das auch in Ordnung.
Einstellung von Strafverfahren wegen Haschisch und Marihuana
Korrekt und ein sehr guter Weg. Müller hat selbst immer wieder Verfahren als Richter eingestellt, wenn die Mengen gering sind beim Cannabis, schließlich ist es absurd, oft sogar erwachsene Menschen über einen Konsum zu belehren. Leider regieren jedoch Figuren wie Markus Söder oder Manuela Scheswig das Land, die sperren am liebsten ein, kontrollieren Bürger wie im Kindergarten und fordern ansonsten zu feucht-fröhlichem Besäufnis auf, stecken sogar Steuergelder in Brauereien und Sauforgien wie das dieses Jahr endlich mal abgesagte Oktoberfest.
Diesem Unrecht muss Einhalt geboten werden: Der Jugendrichter Müller spricht deshalb kleine Dealer und Konsumenten sowieso frei – wir fordern, dass sich noch viel mehr Justiziare hier beteiligen und die groteske wie zugleich verbrecherische Drogenpolitik der Regierung(en) Merkel aufzurollen und ad absurdum zu führen. Eine Strafverfolgung, so Müller, ist nicht verfassungsgemäß, die regierenden Merkel-Koalitionen beschneiden seit Ewigkeiten massiv die Bürgerrechte und weil die Opposition von Grün bis Rot nur heuchelt, aber nichts tut, ist es nach Ansicht des Richters und hoffentlich vieler Kollegen am Verfassungsgericht, dem Unrecht hier endlich Einhalt zu gebieten. In 2002 war Müller übrigens noch gescheitert, aber in knapp 20 Jahren, der Legalisierung in wohlgemerkt befreundeten Staaten wie Kanada und USA, einer ohnehin bestehenden Freigabe von Cannabismedizin haben sich aber, so jedenfalls die Annahme der Vernunft und Einsicht, auch die Richter in ihrer Beurteilung weiterentwickelt – wir warten gespannt auf die Entscheidung und auf den Hinweis, dass die verfassungsmäßig geschützte Gewaltenteilung in Deutschland vielleicht doch noch funktioniert.
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