Machen wir uns nichts vor: Die Freigabe von Hanf, von Haschisch und Marihuana, wird auch in Deutschland in den nächsten Jahren vollzogen, dafür sorgen die Zustimmungsraten in der Bevölkerung, das wirtschaftliche Potential und man sollte eigentlich erwarten, dass auch die Justiz diesbezüglich weniger hart urteilt. Cannabis als Medizin ist ja schon zu haben und bei vielen Verdachtsmomenten sollten Kriminologen einfach davon ausgehen, dass die Leute sich das Gras für den Eigenbedarf kaufen, etwa um Schlafstörungen und Verspannungen entgegen zu wirken. Leider wird das Rezept nicht immer erteilt, es ist viel Willkür und Ignoranz von Seiten der Politik zu besichtigen, und so kaufen nicht wenige Kiffer eben weiterhin beim Dealer. In Bayern, wo der Maßkrug fast so sehr verehrt wird wie das Leiden Christi am Kreuz ist Cannabis schon immer als Gift, als gefährliche Rauschdroge betrachtet worden, und ein aktuelles Beispiel zeigt, dass sich daran nichts geändert hat.
Wann beginnt Dealerei und wo endet Eigenverbrauch?
Dieser Frage musste sich ein Gericht in Oberbayern stellen, als ein Mann sich verantwortete, der mehrere hundert Gramm Cannabis zu Hause gelagert hatte. Haschisch war dabei und Marihuana und der Angeklagte berichtete zudem ausführlich über seinen Eigenkonsum. Die Kläger von Seiten der rassigen Staatsanwaltschaft jedoch redeten ausschließlich von Dealerei, ungeachtet des Umstands, dass sich viele Leute etwa in US Bundesstaaten oder in Holland, wo das Gras halbwegs legal zu haben ist, größere Mengen kaufen und diese einlagern. Warum auch kaufen manche Männer zwei oder drei Kisten Bier und nicht nur 4 Flaschen für den nächsten Abend?
Richter “Schlaumeier”: „Größere Mengen Marihuana gehören in den Kühlschrank oder in den Tiefkühlschrank, so was weiß man.“
Gericht mit gnadenloser Härte und Anti–Hanf Ideologie
Freilich ist Bayern neben Sachsen eines dieser deutschen Bundesländer, wo seit vielen Jahren die gleiche Kamarilla an der Macht ist und der ist jede Veränderung, jeder freie und mündige Bürger ein Graus. Der betreffende Richter in Oberbayern sprach erst kürzlich Bewährungsstrafen für Pädophile aus und vergab geringe Geldstrafen bei Vandalismus, alkoholisiertes Fahren und Bedrohen von Beamten in einem! Doch dann kam der betreffende Kiffer vor den Richter und schon gab es Gefängnis! Mehr als zweieinhalb Jahre, natürlich ohne Bewährung, muss der Angeklagte nun in den und das wohlgemerkt für das Vorhalten einer Substanz, die ohnehin jeder raucht und die bei verständigen Ärzten auf Rezept gibt.
Aber liebe Kiffer – bitte achtet auf die Begründung dieses Urteils: Der Richter meinte, dass für den Eigenverbrauch zu Hause gelagertes Cannabis in den Kühlschrank getan wird, das wäre allgemein bekannt, während Dealer das Gras eben in Boxen gleich fertig zum Verkauf bereithalten. Eine groteske Urteilsbegründung und ein Armutszeugnis für die offenbar vollkommen korrumpierte, ideologisierte Justiz in Bayern und wir können nur hoffen, dass der Betroffene in Revision geht und es endlich mal ein bundesweit positives Urteil pro Cannabis in Deutschland gibt.
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