Nach langem Geschacher hatten sich Apotheken und Krankenkassen vor einiger Zeit über die Abrechnung beim Cannabis geeignet und nun wollen wir uns dazu mal ein paar Details ansehen. Es ist ja schlicht eine Unverschämtheit, wenn in Deutschland Preise von bis zu 25 Euro pro Gramm Gras aufgerufen werden – wenn zugleich in Uruguay der Hanf einen Dollar kostet und in Kanada oder in den USA immer noch meistens einstellige Beträge fällig sind. Bekanntlich ist die Bundesrepublik in der Gesundheitspolitik eine einzige Mauschelei und statt sich um die Patienten zu kümmern, geht’s Leuten wie dem Minister Spahn vor allem um Kontrolle und das maximale Abfetten der Bürger zugunsten der Pharmaindustrie. Es lässt sich aber leicht erklären, warum solch hohe Cannabis Abgabepreise durch die Apotheke den Krankenkassen aufgebürdet werden. Die Krankenkassen sollen die Grasmedizin aus Kostengründen möglichst oft ablehnen und deshalb bleiben die Preise hoch – ein beabsichtigter Kreislauf, der sich nur mit mehr Respekt gegenüber den Menschen und mit einer echten Legalisierung durchbrechen ließe. Leider ist das nicht gewollt und bis auf Weiteres dürfen Apotheken, Pharmazie und letzten Endes die Politik hier ein schändliches Spiel auf Kosten kranker Menschen treiben.
Cannabis Darreichungsformen bestimmen über Gebühren
Weil Hanfblüten zum Beispiel gegen Schmerzen am besten wirken, es also weniger Umsatz gibt für Fertigarzneimittel und damit geringere Einnahmen für die von der Politik verhätschelte Pharmabranche wird der Preis für das Gras enorm nach oben geschraubt – obwohl die Herstellung bekanntlich nur wenige Cent Kosten verursacht. Die Apotheke jedenfalls unterscheidet grundsätzlich bei Cannabis als Medizin nach
- unveränderte Blüten,
- Blüten in einer Form der Zubereitung,
- unveränderte Extrakte,
- zubereitete Extrakte und
- Dronabinol als zugelassenes Hanfmedikament.
Alles in bester Ordnung also und nun wird genau berechnet, wie die jeweilige Hanf Kategorie einzustufen ist bei den Kosten, die dann wahlweise die Krankenkasse übernehmen kann oder muss oder eben vom Privatpatienten. Dieser kann auf Basis der in Deutschland geltenden Zwei-Klassen Medizin nämlich einfach beim Arzt nach Gras fragen, die hohen Preise selbst bezahlen – und kann problemlos kiffen, während der arme Patient nicht selten den Hanf von den Kassen aus den oben beschriebenen Gründen verweigert bekommt.
Preisgestaltung bei den Cannabis Kategorien und Zuschläge
Im Schnitt bewegt sich der Einkaufspreis für gewöhnliche Blüten und damit das vergleichbare Marihuana bei um die neun Euro. Immerhin konnte man den gierigen Apothekern etwas weniger zugestehen bei den Zuschlägen im Rahmen der Arzneimittelpreisverordnung und so kommen derzeit 3,70 Fixkosten bei weniger als 30 Gramm Gras und 2,60 Fixkosten bei mehr als 30 Gramm zustande – wohlgerechnet pro Gramm.
Ist eine Zubereitung erforderlich – hier meint die Apotheke das Zerstoßen der hochwertigen Cannabinoide und Trichome im Mörser – dann sind die Preise genauso gehalten. Extrakte werden per Milliliter abgerechnet und dann kommt auf den Preis für das Cannabis als Medizin selbstredend noch die Mehrwertsteuer drauf, die Gebühr für Betäubungsmittel, ein sogenannter Festzuschlag als Sahnehäubchen für die willfährige Apothekerbranche und ein Zuschlag zur Rezeptur. So schlimm ist es also gar nicht, wie die Pharmakologen klagen, ihnen bleiben dank dieser staatlich befohlenen Abzocker der Bürger weiterhin dicke Pfründe bei Hanf als Heilmittel.
Kontrolle der Patienten ebenfalls sehr wichtig
In diesen Tagen wird ja überall Material über die Bürger gesammelt, vom Zwangstest und der DNA beim Coronavirus bis zur Mobilität via Corona-App ist alles dabei und natürlich dürfen sich auch Hanfpatienten dieser Überwachung sicher sein. Gibt’s nämlich eine Erstverordnung von Cannabis auf Rezept, dann müssen Ärzte und Patienten die Genehmigung der Krankenkasse einholen – wie können Bürokraten über eine Behandlung bestimmen? Nur wenn die Genehmigung und Kontrolle der Bürger vorliegt in allem Umfang, gibt es das Gras aus der Apotheke, allerdings dürfen sich die Kassen gerne mehrere Wochen Zeit nehmen. Die Leute leiden zwar und haben Schmerzen, aber egal, Hauptsache die verantwortliche Politik sieht keine allzu starke Steigerung bei den Hanfrezepten. Nur wer wirklich bald stirbt und über die Palliativ Medizin Cannabis verschrieben bekommt, muss nur drei Tage warten – eine Ablehnung ist aber durchaus möglich und trotz neuer Preise und Verordnungen rund um die Grasmedizin auf Rezept geht die Abzocke in Deutschland schamlos weiter.
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