Klar wissen wir alle: Hanf auf Rezept gibt’s seit 2017 auch in Deutschland und wenn alles passt, bezahlt die Krankenkasse sogar die Behandlung beziehungsweise muss es ohnehin tun! Trotzdem gibt es immer noch viele Leute, die haben angesichts paternalistisch agierender Doktoren fast schon resigniert, andere scheuen sich vor der Frage nach Haschisch und Marihuana auf Rezept. Aktuell hat diesbezüglich ein fachlich recht zuverlässiges Magazin für die Apotheken im Land alle Besonderheiten aufgelistet und wer hier genau hinschaut und nachliest, der erkennt recht simple Handlungsanweisungen für Patienten auf der Suche nach einem Cannabisrezept.
Anwältin und Apothekerin erklärt Cannabis Gesetze
Konkret ist das passiert auf der Fachmesse Expopharm in Düsseldorf, wo die besagte Frau Isabel Kuhlen die Kollegen ausführlich über juristische Besonderheiten beim Hanf informierte. Wir Kiffen lesen natürlich mit und lernen, schließlich haben wir in Deutschland legal keine andere Möglichkeit.
Verankert ist das Recht auf Hanfmedizin im Sozialgesetzbuch Nummer 5, dort im Artikel 31 Absatz 6 falls Ihr das zitieren möchtet beim Arzt. Allerdings ist die Versorgung mit Cannabis für Patienten laut Gesetz nur gestattet, wenn andere medizinische Leistungen nicht existieren oder, und hier lesen wir ganz genau mit bei der Frau Kuhlen, wenn Alternativen beispielsweise wegen Nebenwirkungen nicht angewendet werden können. Von der Chemischen Keule übergeben wir uns, können nicht schlafen, uns ist schwindelig und hundeelend – hier lassen sich eine Menge Gründe für die ausschließliche Einnahme von Hanf finden.
Auch sollte die Anwendung von Cannabis per Rezept nur geschehen, wenn damit Aussicht auf Besserung respektive auf Linderung von belastenden Symptomen bei den Patienten besteht – hier könnte man sagen, es hilft, wirkt und ist schon erfolgversprechend probiert worden im Selbstversuch. Aber dazu gleich noch mehr.
Willkür der Krankenkassen im Fokus
Nun muss die allererste Verordnung von Cannabismedizin erstmal durch die Kasse geprüft und dann genehmigt werden für die Übernahme der doch recht hohen Kosten. Die vortragende Frau Kuhlen gehört zur Zunft der Apotheker, die der Politik und den Krankenkassen beim Cannabis Grammpreise von bis zu 25 Euro aufzwingen, also besonders gierig die Hoffnung von Hanfpatienten auf Besserung ausnutzen. Weil Gras hierzulande extra teuer gemacht wird aus dieser Mischung aus Mauschelei und Ideologie heraus, ist das grüne und viel leichter erhältliche Privatrezept für die meisten Leute kaum bezahlbar! Im Prinzip dürfen die Krankenkassen Cannabis auch nicht ablehnen, tun es aber doch aus immer sehr fadenscheinigen Gründen.
Aber wie wird die laut Gesetzestext notwendige „schwerwiegende“ Erkrankung als Indikation für Hanf auf Rezept nun beschrieben? Absichtlich wurde keine Definition aufgestellt, damit Politik, Kassen und auch viele wenig moderne Ärzte den Stock der Willkür gegenüber Cannabiskonsumenten in der Hand behalten können – aber immerhin müssen wir nicht chronisch leiden, um ein Rezept zu erhalten! Laut Kassen ist eine solche Krankheit wohl bedrohlich für Leib und leben und beeinträchtigt zudem massiv die Lebensqualität. Deshalb wurde bis dato vor allem Marihuana verordnet in Deutschland bei:
- starken und wiederkehrenden Schmerzen,
- Spastiken
- Anorexie, das ist die Appetitlosigkeit gerade auch bei vielen Krebspatienten.
Eine Besonderheit ist übrigens das frei verkäufliche CBD-Öl. Dafür gibt’s keine gesetzlichen Vorschriften, so dass ihr den Arzt nicht fragen braucht oder könnt – es gibt online und in Fachgeschäften sehr hochwertige CBD-Produkte unterschiedlicher Dosis.
Wie sich Patienten um Cannabis bemühen sollten
In Deutschland entscheidet auf dem Papier der Arzt über die Art der Therapie, aber beim Cannabis hat die Politik Fallstricke eingebaut, absichtlich natürlich. So sind Patienten eben nicht verpflichtet, alle möglichen Behandlungen und Pharmazeutika in sich hineinzuschütten und können gleich Hanf fordern, was aber die Kassen in einigen Fällen nicht vor einer Ablehnung der Kostenübernahme zurückhält! Dabei wird auf Alternativen verwiesen, eben die brutale chemische Keule, aber das brauchen wir uns nicht gefallen lassen, so die Fachfrau Isabel Kuhlen:
„Deshalb [ist] die Angabe von plausiblen Gründen für die Nichtdurchführung einer Alternative von besonderer Bedeutung. Dies können beispielsweise in der Fachinformation beschriebene Nebenwirkungen sein, die beim Patienten aufgetreten sind und die Anwendung anderer Wirkstoffe [als Hanf] ausschließen.“
Eine mögliche Aussicht auf Besserung kann der Mediziner auch aus Studien, Berichten, Indizien und aus den Berichten der Patienten selbst ableiten. Am besten ist hier eine Mixtur, smart vorgetragen und mit der nötigen Höflichkeit. Ein Arzt, der dann noch die Behandlung von Hanf ablehnt, ist ein Ideologe und wahrscheinlich nicht besonders fürsorglich gegenüber den Patienten in der Praxis.
Befristungen sind nicht erlaubt bei der Hanfmedizin
Selbst solche Winkelzüge haben Kasse und Politik schon versucht, aber das Sozialgericht Hildesheim hat beispielhaft solche Beschränkungen nicht erlaubt – nur der Arzt entscheidet über Dauer und Häufigkeit der Anwendung von Cannabismedizin. Besonderheiten bestehen bei der Verordnung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, hier müssen die Apotheken ein Rezept noch einmal prüfen und es braucht laut der Fachfrau Kuhlen hier noch weitere Urteile aus der Rechtsprechung.
Schlussfolgernd aus dem Vortrag und Fachartikel könnt Ihr euch also folgendes notieren, so schwer ist das nicht in der Praxis: Wir bekommen ein Cannabis Rezept, wenn wir die Alternativen einfach nicht vertragen und zugleich positive Erfahrungen plus möglichst passende Studien im Behandlungszimmer präsentieren. So belastbar ist die Rechtslage immerhin und mit etwas Geduld und den hier vorgestellten Argumenten könnt Ihr Euch Haschisch und Marihuana legal verordnet beim Arzt und in der Apotheke holen, bezahlt von der Krankenkasse.
Michael Steffes
19/02/2020 um 11:21 pm UhrWenn man viel Geld hat , braucht man sich mit kleinkariertem nicht aufhalten, dann gibt es Wege das einem geholfen wird
André
30/09/2019 um 6:09 pm UhrSeit ca. 2 Jahren versuche ich ein Rezept von der Kasse zu bekommen. Kein Erfolg. Diagnose: RA
Ich war in dieser Zeit bei mindestens 10 oder mehr Ärzten. Inklusive RKU etc. angeblich Schmerztherapheuten inkl.
Man findet in Ulm keinen Arzt der mit mir den “Kassenantrag” ausfüllt. Ich bin auch schon erfolglos mit ausgefülltem Antrag in mehrere Arztpraxen gegangen.
Ein Privatrezept habe und bekomme ich -ABER- (die Kohle!!!) Cannabis hilft mir!!! Aber die Ärzte sagen ständig entweder Prednisolon/Kortison und MTX “einpfeifen” oder gar nichts.
Manche Ärzte lehnen es grundsätzlich wegen der “anfallenden Arbeit” und den eventuellen Regressforderungen ab. Das mit den Regressforderungen “verstehe” ich ja fast noch. – ABER DER PATIENT SOLLTE/ MUSS IM VORDERGRUND STEHEN!!!- Und nicht das Geldsäckchen der Krankenkassen und der Regierung die zu Schräg ist Die Produktion oder/und Einfuhr zu regeln.
Andere grundsätzlich als “Überzeugungstäter” aufgrund der “unklaren Rechtslage” und zusätzlich NATÜRLICH wegen der jahrelangen Verunglimpfung und den Vorurteilen!!!
HÄÄÄ unter welchem Stein seit Ihr den vorgekrochen???
Minch David
28/09/2019 um 1:32 pm UhrJa das war ein langer Weg bis ich das kanabis auf Rezept bekommen habe wie viele chimi habe ich durch mein Körper gejagt das glaube sie nicht, habe zich Morphium Sorten über mich ergehen lassen, bis end efeckt mein schmerztterapeut mir vorgeschlagen hatte ein Antrag zu stellen auf Marihuana. Und jetzt bin ich vollkommen zufrieden und die schmerz Attacken habe ich etzt im Griff.