In Deutschland ist CBD-Öl legal – im Rahmen der Novel Food Verordnung, die auch noch von der EU verantwortet ist, müssen Verkäufer beim rauscharmen Cannabis aber den erlaubten Grenzwert beim THC von 0,2% einhalten. Das ist bei so gut wie allen Produkten aus dem Hanf auch der Fall, doch deutsche Behörden von Polizei bis Ordnungsamt ignorieren beständig die Rechtslage. Politiker wie Söder laufen derzeit mit dem Schlagstock durch das Land, haben natürlich auch eine Maske auf und bedrohen Kiffer wie Hanfpatienten selbst bei deren legalen Einkäufen. Hier reichts nun einem Berliner Hanfverkäufer, der bringt CBD-Öl vor Gericht und will mit Hilfe der Anwälte und hoffentlich auch der Justiz die überschießende Exekutive bei Cannabis in die Schranken weisen.
Wie Berlin Kreuzberg gegen CBD-Öl vorgeht
Eigentlich ist diese Ecke in der Hauptstadt scheinbar liberal, doch wo immer es möglich ist gängeln die Behörden auch in dem Bezirk. Ein sehr beliebter Cannabis Shop mit CBD Hanf im Angebot sollte nun diese Angebote aus dem Regal nehmen. Dabei berufen sich die Beamten auf die erwähnte Novel Food Verordnung und meinen, das Cannabis wäre als Nahrungsergänzungsmittel zu haben, enthalten aber das bei vielen Menschen wegen seiner guten Wirksamkeit und Verträglichkeit beliebte Cannabidiol. Wohlgemerkt berauscht dieser Inhaltsstoff der Hanfpflanze nicht, aber die Paragraphenreiter wollen unbedingt ein Exempel statuieren und sich willfährig erweisen gegenüber der Bundespolitik und den dort vergebenen Pöstchen.
Anwalt vom Hanfhändler geht in die Offensive!
Exakt diese Reaktion brauchen wir, denn während Kiffer in Bayern verprügelt und eingesperrt werden und in Sachsen der Polizeibericht fast nur Aktionen gegen Cannabis enthält, ist die Justiz auffällig still – immerhin hat kürzlich der Bernauer Richter Müller beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt gegen das Hanfverbot und es wird Zeit, dass die dritte Gewalt endlich aufwacht und die Bürgerrechte schützt gegen den auch wegen des Coronavirus ausufernden Polizeistaat.
Aufhebung des Bescheids: Das ist das mindeste, fordert der Anwalt vom Berliner Cannabisgeschäft! Die Vorschriften zur Kennzeichnung habe der Verkäufer sofort erfüllt und die Hanfprodukte als Nahrungsergänzungsmittel sind eben nicht so neuartig das die Behörden wollen – es handelt sich um Vollspektrum CBD-Öl, dem keinerlei Cannabinoide künstlich zugesetzt werden. Jeder wisse, dass Hanf schon seit Ewigkeiten im Einsatz ist und kein Novel Food darstellt. Samen, Blätter und Blüten sind nichts Neues unter Sonne und überhaupt lassen die befassten Beamten jeglichen Bemessungsspielraum vermissen, was eine absurd-ungerechte Ungleichbehandlung des Hanfverkäufers darstellt. Klare Worte also und die Tricksereien der Behörden werden beim rauscharmen Cannabis bloßgestellt – ob sich nun wenigstens in Berlin der Umgang mit CBD-Hanf ändert?
Wird beim Cannabis bewusst getäuscht und verzögert?
Na klar, ein Blick auf das Amt der Bundesdrogenbeauftragten reicht und auf deren Kommentare über Cannabis und erwachsene Bürger im 21. Jahrhundert. Im Zuge des Coronavirus wittern Kontrollpolitiker ihre Chance, erklären uns wie unmündigen Kindern das Händewaschen und versuchen neben gleich den Hanf abzuräumen – trotz Beliebtheit, trotz bester Wirkung und einer effizienten Entlastung für unzählige Menschen gerade auch in Quarantäne und Isolation! Wie in Berlin Kreuzberg werden Geschäfte mit CBD-Öl angegriffen, mit Razzien gedemütigt und die Besitzer sollten am besten pleitegehen, auch wenn regelmäßig eben keinerlei Verstöße gefunden werden. Hoffen wir also auch an dieser Stelle auf die Justiz und auf umtriebige, aktive Anwälte, schließlich sind die in ihren Rechten bespuckten Kiffer und Hanfpatienten nur der Auftakt hin zum ganz großen Abschleifen der Bürgerrechte für alle wegen einer vorgeblichen Virusgefahr.
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