Cannabis Konsum

(Bild von Sabine Schulte auf Pixabay)

Ob es zum Skandal im Sperrbezirk reicht ist noch nicht ausgemacht, aber Cannabis Konsum auf Veranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest könnte trotz Legalisierung verboten bleiben. Das größte Zechgelage der Welt findet zwar erst im Spätsommer statt und damit ein gutes halbes Jahr nach Beginn der Freigabe für Hanf Produkte, wird aber schon jetzt von bayrischen Politikern als reine Trinker-Party angekündigt.

Im Freistaat unter einer CSU-Regierung stehen Cannabinoide und deren User bekanntlich mit dem Leibhaftigen im Bund, doch wie sieht es generell aus beim THC in der Öffentlichkeit, wenn Deutschland feiert –  darf man sich Volksfesten unbehelligt einen Joint anzünden oder drohen im Bierzelt nach einer Tracht Prügel unvermeidlich auch Hausverbote?

Einlasskontrolle: Hanf muss draußen bleiben, Hunde dürfen rein

Vergesslichkeit oder Absicht sind mögliche Gründe, warum das neue Cannabis-Gesetz (CanG) keine Regeln für Schützenfeste, Musikfestivals und große Events enthält. Bestraft werden soll das Konsumieren von Haschisch und Marihuana im Freien nur, wenn Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in der Nähe liegen. Weitere Vorschriften für öffentliches Kiffen gibt es keine und damit hat die ansonsten eigentlich zuverlässig sehr detailverliebte Ampelregierung den Fans von THC wohl einen echten Bärendienst erwiesen.

Vielleicht war das Verkneifen von noch mehr Vorschriften gut gemeint, zumal erwachsene Leute in puncto THC garantiert um Lichtjahre verantwortlicher agieren als derzeit von Medien und diversen Politikern behauptet. In der Praxis allerdings warten die Geier und suchen wie jetzt manche Behörde nach Aas als Lücke im CanG, dass man plant maximal auszuhebeln  – weil nach Ansicht vom zuständigen Rathaus Gras rauchende Bürger nicht zum Volksfest passen. Ganz so laut wie früher darf der Amtsschimmel nach der Freigabe nicht mehr zetern und so können gegen Cannabinoide und die Sorgen der Großen nur noch die Kleinsten helfen.

Öffentliche Veranstaltungen werden zwar als „Familienfeste“ definiert, aber Familien wiederum nur als intakt, respektiert und auf dem Rummel gern gesehen, wenn trotz Legalisierung kein Cannabis Konsum durch die Eltern stattfindet.

Weil es lediglich in manchen Rentnerstädten vom US-Bundesstaat Florida zuverlässig keine Gören zu sehen gibt, lassen sich Verstöße gegen die vorgeschriebenen hundert Meter Abstand zwischen Kind und Kiffer überall sonst leicht herbeireden. Wenn nötig stuft man eben Volksfeste ab sofort als eine Art Fußgängerzone mit Spielplatz ein, wo Gras rauchen vor 20 Uhr grundsätzlich untersagt ist. Gastwirte und Veranstalter sollen selbst Zigaretten eher gestatten als die Tüte mit Marihuana und dauerhafte Lokalverbote unbedingt jeder Art von Dialog und Kompromissbereitschaft vorziehen! Pläne gegen Hanfkonsumenten auf dem Festplatz gibt’s quer durch die ganze Bundesrepublik, aber nicht flächendeckend fast überall – außer natürlich im Freistaat Bayern.

Beim Cannabis Konsum steht das Subsidiaritätsprinzip gegen die Meinung der CSU

Ein solches Duell auch nur zu versuchen ist vielleicht fast schon verfassungswidrig, doch das schert den bayrischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek überhaupt nicht. Einer auch in Bayern normalerweise eigenverantwortlichen Kommunalverwaltung gibt er quasi täglich neue Ratschläge, ungefragt und rechtlich fragwürdig zwar, doch mit biblischem Eifer. Holetschek fordert Schausteller zum Durchgreifen per Hausrecht auf und dürfte auch zur Beruhigung der wegen Cannabis besorgten Bierbrauer wohl noch eine ganze Weile juristische Tricks aus den untersten Schubladen der Bürokratie präsentieren.

Mancherorts eigentlich unnötig, weil man etwa in Nürnberg oder Landshut sowieso voll auf Linie ist. Presseanfragen zum Hanfkonsum und Feiern werden mit Stellungnahmen der Polizei beantwortet oder schlicht mit den Worten „nicht geduldet“ herrisch abgetan. Leute wie der Chef vom Oktoberfest, selbstredend CSU-Parteimitglied, dreht gegen eine drohende Kiffer-Invasion ein noch größeres Rad. Jeder Jura-Student im zweiten Semester würde über Aussagen wie die folgende erst lachen, dann aber eben leider auch auf die in Bayern häufige Willkür hinweisen:

“Die Wiesn ist ein Fest für alle. Und das Gesetz sagt, Kinder und Jugendliche sind zu schützen. Daraus schließe ich: Wiesn und Kiffen geht nicht zusammen.” (Clemens Baumgärtner)

Hört sich an wie in einem unheimlichen Roman von Franz Kafka! Falls der Herr Baumgärtner ernsthaft so seine Schlüsse zieht, versteht man die frechen Preise auf dem Oktoberfest schon besser. Wie die große Sause für „alle“ dann User der legalen Hanf Produkte ausschließen kann, ohne unverblümt zu diskriminieren und welches Gesetz der Mann genau meint, erwähnt die Presse leider nicht. Aber auch im trinkfesten Bundesland gibt es mittlerweile Widerstand gegenüber solchen aus der Zeit gefallenen Ansichten. Regensburg bittet lediglich auf den Gras Verzicht beim Feiern statt mündige Bürger zu beleidigen. Und in Straubing möchte man wie in vielen Kommunen anderer Bundesländer erst mal reale Erfahrungen sammeln, welche für Maßnahmen jene im CanG schwammig formulierte „unmittelbare Gegenwart“ von Minderjährigen auf einem Volksfest wirklich nötig hat – und welche nicht.

 

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