Nicht ganz unbeabsichtigt hat die Politik in Deutschland bei der Legalisierung von Cannabismedizin eine kleine bedrohliche Hintertür aufgemacht für alle Ärzte. Lange Zeit stand nämlich eine mögliche Regressforderung im Raum, wenn die sehr willkürlich agierenden Krankenkassen eine bereits genehmigte Behandlung mit Hanf im Nachgang ablehnen! Mediziner sollen zumindest fürchten, sie müssten in solchen Fällen die teure Therapie mit Haschisch und Marihuana übernehmen. Dieser Stumpfsinn ist nun abgeschafft worden, in Baden-Württemberg, und das Rezept für Cannabis ist dadurch für viele Patienten nochmal ein Stückweit leichter zu bekommen.
Was ist die Liste der Arzneimittel-Zielvereinbarungen?
Eine Art medizinisch-bürokratisches Monstrum, das zur Anleitung bei Behandlungen dienen soll. Es ist ja auch verständlich, wenn der Staat und das öffentliche Gesundheitswesen die Verschwendung von Sozialbeiträgen verhindern wollen, doch beim Thema Hanf als Medizin wird viel Ideologie in solche Beurteilungen gemischt. Wenn Cannabis nun in dieser Liste auftaucht, dann ist bei der Verordnung auch das Budget einer Praxis betroffen, die bekanntlich für jeden Doktor mit einer bestimmten Pauschale bedacht wird. Weil aber Hanf in Deutschland aufgrund anderer Kungeleien mit den Apothekern absurd teuer ist – Marihuana Blüten helfen sehr gut bei Schmerzen, kosten aber pro Gramm meistens mehr als 20 Euro – fürchten nicht wenige Mediziner bei solchen Therapien den politisch bedrohlich installierten Regress.
Kassenärztliche Vereinigung von Baden-Württemberg ändert Cannabis Grundlagen
Endlich! Schon vor einigen Monaten hat dieser Verband heimlich, still und leise die Arzneimittel aus Hanf rausgenommen aus der Liste. Die Wirkstoffe stehen nun außerhalb der üblichen Richtwerte. Ärzte sind damit befreit vor der Furcht von Rückzahlungen an die Krankenkassen und können nun endlich die Cannabis Therapie für alle Patienten anbieten. Lobenswert ist dazu die neue Einstufung wirklich aller Präparate:
- Hanfhaltige Fertigarzneimittel wie beispielsweise Sprays und Tropfen,
- hanfhaltige Zubereitungen und
- Hanfblüten als therapeutisch besonders wirksame Indikation.
Man kann sich also mit ein wenig Engagement mit den Krankenkassen einigen und tatsächlich auch in Deutschland etwas tun für die Patienten. Die Kassen erhalten eine Art Richtwert über die künftig verordneten Volumina bei Cannabis Arzneien. Sollte dieser Richtwert in Einzelfällen überschritten werden, muss die Krankenkasse den Arzt darauf hinweisen – darf aber nicht mehr mit Regress drohen. Wenn Mediziner jedoch umgekehrt sehr sparsam wirtschaften, dann gibt es einen Bonus für die Praxis!
Werden die anderen Kassenvereinigungen beim Cannabis folgen?
Eigentlich sollten sie das tun, aber ob in Ländern wie Bayern oder Sachsen die Politik eine solche Einigung unterstützt? Fast zu schön scheint doch ein willkürlicher, ungeregelter Zustand, der zwar unzählige Hanfpatienten und deren behandelnde Ärzte unter Druck setzt, sich zugleich aber bestens für politischen Aktionismus benutzten lässt. Cannabis ist eine legale Medizin und sollte deshalb auch so behandelt werden. Wenn Ärzte über Jahre und Jahrzehnte unreflektiert Opiate oder Benzodiazepine verschreiben, dann kräht kein Hahn – aber bei Haschisch und Marihuana wird zunächst ein grotesker Preis festgelegt, der dann die Kassen ächzen lässt und ganz folgerichtig üben die dann Druck aus auf eigentlich in ihren Entscheidungen ob der Therapie freien Mediziner.
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