Ein Gespenst geht um in Europa und Deutschland – das Gespenst der Legalisierung von Cannabis. Obwohl im Koalitionsvertrag versprochen und wissenschaftlich betrachtet lange überfällig, kümmern sich weder Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch der Justizminister Buschmann von der FDP aktuell um das Thema Cannabinoide. Auch die mediale Debatte dazu besteht nicht aus Forschung und Vorschlägen für eine Weed Freigabe, sondern aus dem lokalen Polizeibericht. Recherchen zufolge hat das mal wieder mit Gier, Apotheken und der Verschreibung von Medizinalhanf zu tun. Konkret geht es um die Preise von Cannabis und um mögliche Gras Generika beziehungsweise um deren „Einstufung“ für eine entsprechende Positionierung im freien Verkauf. Bekanntlich dürfen Patienten und Krankenkassen in der Bundesrepublik derzeit absurde Fantasie-Summen für Marihuana vom Arzt entrichten. Dabei spielt die Besonderheit rund um das hierzulande gerne verordnete, chemische und generische Dronabinol als THC Isolat eine Rolle. Was steckt dahinter und lässt sich die Mauschelei überhaupt lösen?
Rechte und Wünsche der Hanfpatienten nach hochwirksamen Grasblüten werden ignoriert
Auffällig ist das allemal, denn während in anderen Ländern mit Cannabis auf Rezept in der Regel der Patient und auch die Patientin das Gras und Marihuana bekommen, gibt’s bei uns zunächst erstmal den Versuch vom Doktor, doch bitte und unbedingt dieses Dronabinol Isolat einzunehmen. Grasblüten zeigen sich zwar in vielen Studien als hochwirksam bei einer ganzen Reihe von Beschwerden, doch erstaunlicherweise wird das in Deutschland konsequent nicht zur Kenntnis genommen.
So kommt es dann ständig auch zu illustren Bewertungen von Cannabis durch Behörden: Diese behaupten beispielsweise, es handle sich beim Hanf als Blüte nicht um eine fertige Medizin und die „Zubereitung“ müsse in jedem Fall dem Staat und seiner bevorzugten Klientel wie etwa den Apotheken überlassen bleiben. Kranke Menschen, die sich Cannabis selber anbauen, werden als „Kriminelle“ verfolgt, die den angeblich nötigen Kreislauf der medizinischen Zulassung von Hanfprodukten umgehen.
Außerdem werden viele Behandlungen und damit die Kostenübernahme für Marihuana Rezepte offenbar systematisch abgelehnt und wer privat zahlen möchte, darf den doppelten Preis in der Apotheke entrichten! Eindeutig also eine Zwei-Klassenmedizin und so kaufen viele Leute das Cannabis eben auf dem Schwarzmarkt, wo sie dann ebenso planmäßig von den Behörden bis zur Polizei und Justiz verfolgt werden.
Wie setzen sich die Preise für Medizinalhanf in Deutschland zusammen?
Es gibt wie zu erwarten einmal viel zu wenige Importeure für das beliebte Gras und zum anderen auch die Verpflichtung für den Handel, ausschließlich im Rahmen der kommerziellen Anbaulizenz vom Bundesinstitut für Arzneimittel Cannabis zu kaufen. Ein Vertrieb in Frankfurt nimmt auch hiesige Ernten zu 2,20 Euro das Gramm ab und verkauft es an die Apotheken als einzige erlaubte Unternehmen für die Abgabe. Dort wiederum gibt’s für den Preis vom Staat eine Reihe von Vorgaben und wer nicht in diesem System steckt hat es schwer, alternative und vor allem günstigere Alternativen bei den Kosten für Medizinalhanf zu entwickeln. Profit schmilzt immer mehr zusammen.
Durch die GMP-Verordnung der EU könnte Marihuana außerhalb Deutschland importiert und zu geringeren Preisen verkauft werden – wir hatten schon über den Aufschrei berichtet, der durch eine Debatte über mögliche Rabatte für Grasblüten ausgelöst wurde. Das System möchte keine Veränderung und hier stellt sich die Frage, was Cannabis eigentlich ist als Botanik, Medizin und Genussmittel. Eine willkürliche Setzung und Orientierung am THC-Wert, der in Nutzhanf mit weniger als 0,2% und „Betäubungsmittel“ mit entsprechend mehr THC unterteilt wird, ist wissenschaftlich nicht mehr zu halten. Apotheken jedenfalls bekommen Aufschläge für die „Vorbereitung“ vom Cannabis als Medizin – faktisch meint das ein Umpacken der Ware vom großen in den kleinen Beutel.
Verhindert die Generika Gesetzgebung Rabatte für Grasblüten?
Die Cannabis Branche und das System dahinter lassen sich problemlos als Monopol in der Bundesrepublik bezeichnen. Unzählige andere und auch natürliche Medizinprodukte bekommen selbstredend Rabatte beim Verkauf im Großhandel und was den Krankenkassen und Patienten nützen würde beim Hanf, wird durch die geltenden Regeln exemplarisch für Cannabinoide verhindert. In der Praxis führt das zu folgenden Problemen:
- Patienten können je nach Krankenversicherung und damit Kasse nur bestimmte Hanfsorten erhalten, da es nur Verträge mit bestimmten Zulieferern gibt,
- das Recht auf freie Verschreibung durch den Arzt wird faktisch negiert und
- Preissenkungen für die schon erwähnten Selbstzahler und Privatpatienten sind in einem solchen System überhaupt nicht möglich.
Ist Gras als Generikum bewertet würden die Kosten sofort sinken und es gäbe mehr Wettbewerb. Das wird augenscheinlich seit der Freigabe von Medizinalhanf im Jahre 2017 mit allen Mitteln verhindert. Selbstverständlich könnte auch die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis für Entlastung sorgen, aber dabei gäbe es sowohl keine Steuern für wie auch keine Aufsicht durch den Staat gegenüber den bei Marihuana als unmündig eingestuften, erwachsenen Bürgern im Land.
Sicher wundert Ihr euch genauso wie wir immer mal wieder, warum in Deutschland keine aktuelle Forschung über Haschisch, Cannabinoide und eben die Wirkungen von Medizinalhanf medial diskutiert oder selbst unternommen wird. Allein ein paar Unternehmen analysieren und finden heraus, was in modernen Staaten gefördert wird von den zuständigen Ministern in Landwirtschaft, Gesundheit und Justiz. In der Bundesrepublik machen Apotheken und wenige Händler groß Kasse und es wird behauptet, dass jede einzelne Grasblüte ein Original ist und bei den Wirkungen völlig unterschiedlich zu bewerten sei. Die Bundesregierung versucht es also wie üblich weiter mit Schwindeleien, Fake News und zur Not mit Druck und Ignoranz und leider bewegen sich zumindest vorerst noch die willfährige Gerichte genau auf Linie.
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