Deutschland News rund um Cannabis haben diese Woche mal die aktuelle Lage bei den Hanfrezepten im Blick. Wir schauen uns zudem Entscheidungen der Staatsanwaltschaft zum Eigenanbau an – schlaue Patienten könnten hier durchaus kreative Entscheidungen treffen. Allerdings wurde jüngst auch mit großem Tamtam eine Arztpraxis in Hessen durchsucht und an der Uniklinik in Freiburg können dank der großartigen Forschungspolitik zum Hanf in der BRD Gramm nicht mehr von Litern unterschieden werden.
Cannabis auf Rezept immer beliebter
Zwar werden Politiker nicht müde zu lügen und zu schwindeln beim Thema Hanf, aber die Bevölkerung in Deutschland schert sich schon lange nicht mehr darum – und greift neusten Zahlen zufolge kräftig zu bei Cannabis auf Rezept! Das war so nicht geplant von der Gesundheitspolitik, die nun zum einen via Krankenkassen hohe Kosten aufgebürdet bekommt, zum anderen aber auch von den Ideologen von Grün bis Schwarz, wo man bekanntlich dem Bürger am liebsten alles vorschreibt.
Zahlen zu Hanfmedizin im Überblick
Fast 100.000 Rezepte für Hanf wurden in 2018 in deutschen Apotheken entgegengenommen – ausgegeben wurden gut 150.000 Einheiten, wenn wir mal im Verwaltungssprech auch beim Cannabis bleiben möchten. Damit hat sich die Zahl schon mal gegenüber 2017 verdreifacht, selbst wenn im Jahr der Freigabe nur neun Monate erfasst wurden. Auch Fertigarznei wird ausgegeben, rund 50.000 Einheiten waren das im letzten Jahr!
Was zeigen diese Zahlen? Ganz klar: Die deutsche Politik hat keine Ahnung von den realen Verhältnissen im Land. Als vor der Legalisierung von Cannabismedizin im Frühjahr 2017 rund 1000 Leute eine gängelhafte Ausnahmegenehmigung bekamen zum Anbau von Gras, da dachten die Gesundheitspolitiker wohl an ähnliche Zahlen, wenn man den Hanf als Medizin erlaubt – jetzt sind es 100mal so viele Menschen und das obwohl alles getan wird, um dem Bürger in Deutschland allein schon die Frage nach einem Hanfrezept zu vergällen. Wann wird diese Fehlbesetzung in Berlin endlich ausgetauscht?
Hessen: Hanf Razzia in einer Arztpraxis
Der deutsche Staat schreckt vor brutaler Gewalt vor allem dann nicht zurück, wenn es um die „die schon länger hier sind“ geht, um mal Kramp-Karrenbauer Sprech zu praktizieren. Während Clans, Terroristen und kriminelle Flüchtlinge sowieso unbehelligt bleiben, werden Kiffer gejagt, symbolisch und dann bitte auch mit allen verfügbaren Methoden des Rechtsstaats. Bei einem aktuellen Fall staatlicher Willkür wurde jüngst eine Arztpraxis in Hessen mittels Razzia auf den Kopf gestellt – warum nicht gleich ein SEK Kommando vorbeischicken angesichts der massiven Gefahren von Haschisch und Marihuana?
Hyperaktive Staatsanwalt auf der Suche nach Bestätigung
Konkret geht’s um einen Patienten, der wohl um die 50 Gramm Hanf im Monat verschrieben bekommt. Dieser wurde von den Cops angehalten, zeigte sein Rezept und das Gras, aber das war egal – auf der Wache wurde der Patient erstmal eingebuchtet, das Cannabis abgewogen. Selbstverständlich gab es auch gleich noch eine Anzeige, aber immerhin gab die Polizei den Hanf zurück. Schnell wurde das Verfahren eingestellt, doch unmittelbar nach der Einstellung stürmte plötzlich ein Kommando die Praxis der Hausärztin, die den betreffenden Patienten behandelt.
Die damit befasste Staatsanwaltschaft ergeht sich mit Bezug die Kontrolle durch die Polizei auf absurde Rechnungen und ist bemüht, dem Patienten zu hohen Bezug beim Cannabis nachzuweisen. Wir reden hier vom Grammbereich, aber das ist egal – wenig reicht bei solchen Leuten schon aus, während moderne Nomaden aus Afrika schon sagen wir mal 100 Straftaten begehen müssen, bevor sich etwas tut.
Ein Fall von Behördenwillkür?
Ja, zweifellos: Laut Fürsorgepflicht im BTM dürfen Hanfpatienten nur die Dosis, die zur Einnahme direkt bestimmt ist, mit sich führen – das restliche Gras muss zu Hause bleiben, am besten in einem Banktresor wegen der extremen Gefährlichkeit von Cannabis. Auf den §15 haben weder Polizei noch Staatsanwalt im BTM geachtet, die Vorräte des betreffenden Patienten in dessen eigenen Wänden wurden nicht mal gecheckt und verglichen mit dem auf dem Revier erhobenen Wert. In Deutschland herrscht also echte Willkür und selbstverständlich ist die Aktion geplant und strukturiert, damit sich möglichst wenige Hausärzte in dieser BRD mit dem Thema Hanf beschäftigen und ihren vielfach leidenden Patienten eine Alternative offerieren können.
Freiburg: Uniklinik verschreibt zu viel THC
Das ist ziemlich schief gegangen: Bei einem Versuch mit einer Patientin, die unter Epilepsie leidet, hat die Uniklinik Freiburg offenbar das 25fache an THC verwendet – das sind gut 30 Joints und verständlicherweise ist das Experiment bei dieser Herangehensweise gescheitert. Wie deutsche Forschungspolitik im Detail angesetzt wird, von Gender Studies und Co jetzt mal abgesehen, das zeigt sich deutlich und in aller Idiotie an diesem Fall aus Freiburg.
Milliliter mit Millimeter verwechselt!
Tatsächlich – die Stellungnahme der Uniklinik spricht von einem Versehen im Labor und von einer Verwechslung der Mengenangaben. Wie kann das passieren? Offenbar ist die Angst in Deutschland bei der Forschung rund um Cannabis wegen des politischen Drucks so groß, dass man Liter nicht mehr von Gramm unterscheidet – jedem Studenten an einer Hanf-Uni in den USA wäre diese „Verwechslung“ sofort aufgefallen.
Erst in der Apotheke kamen die enormen Mengen den Verkäufern spanisch vor. Aus den anfänglich eingeplanten 500 Euro Kosten im Monat wurden mehr als 7000 Euro und eine aufmerksame Apothekerin wunderte sich über diesen massiven Anstieg. Die Dame schaute genauer hin und erkannte die Überdosierung – Was für ein Skandal! Die deutsche Forschung ist nicht in der Lage, adäquat eine Medizin zu untersuchen, die weltweit Millionen Menschen effizient hilft und an diesem Fall zeigt sich ein weiteres Mal die äußerst dilettantische Politik von Merkel und Konsorten. Wer die Wissenschaft gängelt und die Medizin ideologisch vorschreibt, der sorgt indirekt auch dafür, dass bei der Verschreibung von THC bei Epilepsie eben Gramm mit Litern verwechselt werden – geht’s noch dämlicher?
Bayreuth: Eigenanbau legal bei fehlender Cannabis-Versorgung?
Wenn ein Hanfpatient verhaftet wird und es werden knapp 3 Gramm Gras sichergestellt, dann ist das dem THC.Guide eigentlich keine Meldung wert – solcherlei lässt sich tagtäglich besichtigen ob der vielen, vielen neuen Polizisten, die angeblich wegen den Flüchtlingen eingestellt wurden. In Bayreuth jedoch gab es jüngst ein Verfahren, das von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird – und das trotz des Anbaus von gleich mal 13 Hanfpflanzen! Was können wir aus diesem Fall lernen?
Warum sieht die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung ab?
Konkret hatte der Patient mehrere Hanfpflanzen im Gewächshaus stehen, weil es vor Ort mal wieder kein Cannabis in der Apotheke gab. Man musste sogar 200 Kilometer weit fahren, um ganze zehn Gramm Gras zu bekommen und verständlicherweise hatte der Betroffene in Bayreuth die Schnauze voll von dieser Fehlplanung deutscher Gesundheitspolitik. Als Schmerzpatient steht ihm eigentlich die beste Versorgung zu – doch die ist wie auch in vielen anderen Fällen in Deutschland eben nicht gewährleistet – aus ideologischen Gründen!
Die Politik tut alles, damit möglichst wenig Hanf in den Apotheken landet und damit die Leute die Lust auf Cannabis verlieren, schwere Krankheit hin oder her. Weil das aber so nicht funktioniert mit der Erziehung, bauen Betroffene selber Gras an – und könnten mit Hilfe dieses gerade eingestellten Verfahrens gegebenenfalls auch einer Strafverfolgung entgehen. So ist es beispielsweise möglich, auf einer besonderen Sorte Hanf auf Rezept zu bestehen – weil eben nur diese eine hilft oder es nur bei dieser Sorte keine Gegenreaktionen des Körpers mit! Das müsste man dem Arzt natürlich genau erklären. Mit etwas Recherche lassen sich etwa Hanfsamen finden konkret für Epilepsie oder für Übelkeit und so weiter, wobei diese Sorten im Verkauf bis dato nur in den USA oder in Israel zu haben sind. Der Patient kann dann bei drohender Strafverfolgung rund um den Eigenanbau exakt diesen Aspekt anführen – bekanntlich sind deutsche Apotheken auf lange Sicht kaum in der Lage, die wirklich individuell wirksamen Cannabissorten zu importieren.
Jestl
21/03/2019 um 8:13 pm UhrHallo,
in Österreich ist es nicht viel anders.
Ich habe am 18.02.2019 eine Hausdurchsuchung, auf Grund einer Anzeige wegen Cannabis und Sicherstellung der Ware gehabt. Ich habe auf eine ca. 2m² (Einmann Schlafbett) großen Anbaufläche Cannabis, zur Blüte gebracht. Knapp vor der Reife der Blüten kam die Polizei und beschlagnahmt alle Pflanzen, ohne den THC-Gehalt zu überprüfen. Mein Einwand bei dieser Polizeiaktion und Vorlage der Rechnung und Hinweis auf den niedrigen THC Gehalt vom Samen 0.3- 0.9% wurde keine Rücksicht genommen. Ich machte die Polizei darauf aufmerksam, dass meine Frau, die auch schon älteren Jahrgang ist, schwer an Epilepsie erkrankt, dieses CBD-ÖL+ THC für ihre Therapie dringend benötigt, um eine halbwegs gute Lebensqualität zu erhalten. Ihre pharmazeutischen Medikamente, die sie teils vom Spital und auch von ihrer neurologischen Ärztin erhält, können ihre wöchentlichen bis 14Täglichen Anfälle, oft mehrmals am Tag nicht lindern. Seit einigen Jahren, versuchten wir ihre Therapie neben den pharmazeutischen Medikamenten auf CBD umzustellen. Zu Beginn zeigte die Umstellung keine Wirkung. Nach einigen Monaten erhielten wir den Rat: Dem CBD eine geringe Menge THC hinzufügen, damit die Neuronen und Synopsen der Gehirnzellen angesprochen werden können. Binnen 14 Tagen ändert sich das Krankenbild dramatisch. Die Intervalle der Anfälle dehnten sich zu meist bis zu eineinhalb Monate aus und die Anfälle waren lange nicht mehr so heftig, oft verlor sie dabei nicht einmal mehr das Bewusstsein. Die Lebensqualität erhielt für sie einen enormen Aufschwung, was natürlich der ganzen Familie zu gute kommt. Das CBD 30% Preis: 176.-€ 10ml und etwas THC vom Schwarzmarkt machten ungefähr 200 € alle 14 Tage aus. Ich bin Pensionist, wo diese Beträge kaum zu bewältigen sind. Um etwas finanzielle Erleichterung zu verschaffen, versuchte ich die Pflanzen auf einer kleinen Fläche (ca.2m²) in meiner Wohnung selbst anzubauen. Ich habe meine Umstände der Polizei deutlich vor Augen geführt und ihnen erklärt, dass diese Blüten laut Angaben der Samenfirma (Seedsmann in Spanien einen THC- Gehalt von 0.3 bis 09% beinhalten. Ich verwende diese Blüten rein zu medizinischen Zwecken für meine Frau. Ich selbst koche aus diesen Blüten ein CBD-Öl, (Mein Beruf: Ich war selbstständiger Chemiker und habe zum Teil Produkte selbst hergestellt), was meine Frau unbedingt gegen ihre Epilepsieanfälle benötigt. Unserer Polizei interessiert das überhaupt nicht, im Gegenteil: Ihre Probleme kümmern uns überhaupt nicht, so die Aussage der Polizei und schneideten rücksichtslos alle meine brauchbaren Pflanzen ab. Dieses Herzlose, brutale und gefühllose Verhalten hat uns schockiert. Solch ein Verhalten, kannte ich noch von der Gestapo (Hitlerpolizei), aber das sich dieser Trend auch in unserer österreichischen Polizei fortsetzt, war mir bisher unbekannt. Ein sehr, sehr trauriges und beschämendes Verhalten in einem demokratischen Staat.
Meine Frage an Sie (Gerichtet an die Staatsanwaltschaft Wien): Sehen Sie gem. Ihren Erfahrungen eine Möglichkeit, diese Heilpflanzen wieder zurück zu erhalten, die ja den THC- Gehalt, so wie es Im Gesetz laut österreichisches Gesetz „Hempopedia“ zu lesen ist, bei weitem nicht erreicht, oder bin ich gezwungen, so wie früher, wieder den “Schwarzmarkt „ aufzusuchen und mir die notwendigen Teile für die Medizin meiner Frau zu kaufen, um das medizinische CBD-THC Gemisch gegen Epilepsie herzustellen? Ich habe dieses Problem der Polizei auf das genaueste erklärt, weil ich ja auch nicht interessiert bin, den Schwarzhandel zu unterstützen. Unsere neurologische Ärztin Frau Dr…… in Wien darf oder kann THC- Knospen nicht verschreiben und selbst wenn, könnte ich den Apothekerpreis nicht bezahlen, der am Schwarzmarkt zu meist nicht einmal der Hälfte kostet. Laut dem “Suchtmittelgesetz HEMPOPEDIA” (so wie ich es verstehe), zu sehen auf der Plattform im Internet: http://www.hempopedia.com/rechtlicheaspekte/gesetzeslageinoesterreich.html.
Ein kurzer Auszug daraus: Das beabsichtigte Anlegen von Hanffeldern zu gewerblichen Zwecken kann, muss aber nicht, bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden. Doch eine frühzeitige Meldung ist empfehlenswert, da dadurch eventueller Ärger schon im Vorhinein verhindert werden kann. Ab einem 5-6 prozentigen THC-Gehalt der Trockenmasse wird es jedoch kaum mehr möglich sein, die Verwertung zu legalen gewerblichen Zwecken glaubhaft zu machen.