Rund drei Jahren haben Apotheken und Krankenkassen in Deutschland gebraucht, um sich über die künftige Abrechnung für Cannabis Rezepte zu einigen. Zwar geht es um Geld aus der Sozialversicherung, um Steuerzuschüsse und nicht zuletzt um als Hanfpatienten von staatlicher Fürsorge abhängige Menschen, aber den Bürokraten in ihren Glaspalästen ist das tatsächlich egal gewesen über einen unfassbar langen Zeitraum. Gründe waren auf Seiten der Apotheken eine unfassbare, politisch offenbar geförderte Gier, die mitunter zu Grammpreisen von 25 Euro beim medizinischen Marihuana führte – auf der andere Seite stehen die bekannt geizigen Krankenkassen, die ebenfalls unter Kuratel stehen und eher ideologisch als pro Patient entscheiden. Wenn Pest und Cholera sich über Cannabis streiten, dann dauert es eben, aber nun herrscht zumindest für die Rezepte ein bisschen mehr Klarheit.
Wer führte worüber die Hanf Verhandlungen für deutsche Patienten?
Als Kesselflicker betätigten sich einmal der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Geschlossen wurde ein Vertrag über die künftige Preisbildung für Hanfprodukte und Zubereitungen, dazu kamen Ergänzungen zur sogenannten Hilfstaxe. Diese Vereinbarungen zur Vergütung gelten rückwirkend zum 1. März dieses Jahres und zur Einigung ist es auch nur gekommen, weil Jens Spahn als Bundesgesundheitsminister irgendwann gemerkt hat, dass die Verzögerungen auch dem letzten Bürger auffallen und so den Streithähnen eine baldige Einigung befahl.
Was war das Ziel für die Cannabismedizin?
Weder eine ausreichende Versorgung noch eine Ausweitung der verfügbaren, therapeutisch hilfreichen Hanfsorten – im Kern stand mal wieder eine Kostensenkung wie das auch in den Krankenhäusern und Pflegeheimen der Fall gewesen ist, bis dann plötzlich das Coronavirus an die Tür klopfte. Cannabis muss und soll 25 Millionen Euro weniger kosten und weil man beim Patienten schon alles versucht hat bis zum Aufzwingen der chemischen Keule statt Gras, mussten nun die Apotheken von ihrem extrem hohen Ross der Wucherpreise ein wenig heruntersatteln.
Bezeichnenderweise ließen DAV wie GKV mehrere Fristen einfach verstreichen, es ging ja nur um ein paar kranke Leute und um Mittel aus der Sozialversicherung. Schließlich musste man sogar die Schiedsstelle anrufen und die betreffenden Fachgremien haben dann doch eine Einigung gefunden.
Wie sehen die Einsparungen konkret aus?
Im Zentrum der Neuerungen steht die Arzneimittelpreisverordnung. Cannabis, gleich ob nun als therapeutisch besonders wirksame Grasblüte oder als Fertigarzneimittel und damit für die Apotheke weniger lukrativ, wird nicht mehr über dieses Regelwerk abgerechnet, das den Pharmakologen offenbar allzu große Vorteile und Lücken für ihren Wucher gelassen hat. Ein Gramm Gras kostet im Anbau und der Verarbeitung wirklich nur sehr wenige Euro, doch deutsche Apotheken durften hier praktisch ungehindert das Zehnfache als wie in anderen Ländern und mehr abrufen. Für Blüten beispielsweise gab es gleich mal 100% Zuschlag und die weitere Verarbeitung – das Bröseln im Grinder als ein Vorgang, den Patienten problemlos selbst durchführen können – brachte noch mal 90% mehr gegenüber dem ursprünglichen Preis.
Hilfstaxe als Grundlage: Diese wird herangenommen für die Staffelung bei der Abgabemenge, was niedrigere und vor allem nur prozentual anteilige Aufschläge erlaubt. Auch Festzuschläge sind erlaubt, aber nicht mehr in total willkürlicher Festlegung durch die berüchtigt gierigen Apotheker. Wer nun ein Cannabis Rezept erhält auf Kosten der Krankenkasse, der muss zehn Euro zu zahlen, doch die Kassen werden weniger belastet durch absurde Preise – Selbstzahler hingegen kommen selbstverständlich nicht in den Genuss einer Reduktion und müssen weiterhin die ja eigentlich als zutiefst unmoralisch entlarvten Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung ertragen. Lässt sich die Zwei-Klassen Medizin in Deutschland noch deutlicher darstellen als durch diese Aktion?
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