Cannabis Kurzinformation

Gerade ist eine Cannabis Kurzinformation für deutsche Ärzte erschienen – endlich haben Mediziner damit für Hanf auf Rezept eine schriftliche Grundlage (Bild von KarinKarin auf Pixabay). 

Obwohl Cannabis als Medizin schon seit gut drei Jahren legal ist in Deutschland, gab es bis dato keine klare Handlungsanweisung für Ärzte. Passiert ist das aus Absicht in der Hoffnung, die Mediziner würden besser keinen Hanf verschreiben und Patienten weiter zur chemischen Keule überreden, doch in der Praxis wichen die Planungen der Bundesregierung mal wieder ab von der Realität. So ist Hanf als Medizin extrem beliebt und immer mehr Menschen wollen ein Rezept – da ließ sich schließlich auch eine Art Cannabis Kurzinformation für die behandelnden Doktoren nicht mehr verhindern. Wenn Patienten nach Gras fragen wegen chronischen Schmerzen in der Dorfpraxis, dann darf Unkenntnis beim alten Quacksalber nicht mehr gelten, dafür sind die Indikationen für Cannabis auf Rezept nun klar einzusehen für medizinisches Personal.

Wer gibt die Cannabis Kurzinformation raus?

Eine Triage, der Begriff ist dieser Tage ja in dramatischer Weise präsent, hat drei Jahre zur Erstellung von einem doppelseitigen Dokument gebraucht – verantwortlich zeichnen das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin, nie gehört davon, dazu die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer. Alles kluge Leute also, die vor Monaten noch erzählten, das Coronavirus wäre weit weniger problematisch als die Grippe – geschenkt. Das Infoblatt erklärt jedoch gleich zum Einstieg, dass Cannabis nur bei schwersten Krankheiten verordnet werden soll und wenn der Patient am besten gleich stirbt, mindestens aber zunächst mit allen chemischen Bomben aus der an ihren Pfründen interessierten Pharmaindustrie vollgepumpt wurde. 

Hanf ist keine medizinische Behandlung: Das fällt auf im Text, denn Hanf soll auf Rezept nur ausgegeben werden, wenn so das Infoblatt, keine anerkannte medizinische Behandlung zur Verfügung steht – wie bitte? Cannabis ist als Therapie weltweit intensiv erforscht, wird passgenau und gezielt etwa in der Schmerzbehandlung verwendet und vieles mehr – doch deutsche, vorgebliche Fachleute bezeichnen die Cannabinoide in deren erwiesener Wirksamkeit praktisch als Blödsinn? Zugleich wird dann gefordert, man solle Cannabis geben, wenn Aussicht auf Besserung besteht – obwohl Hanf keine Medizin sein soll?

Welche Indikationen für ein Hanf Rezept benennt das Infoblatt?

Pest, Cholera, Covid-19 und alle anderen Seuchen sind keine Berechtigung für Cannabis aus der Apotheke. Ok, kleiner Scherz, aber die formulierten Beschwerden sind einmal recht weit gefasst, zum anderen aber wieder typisch deutsch beschränkt, was schlauen Hanfpatienten und Leuten, die an einem Rezept für Cannabis interessiert sind, durchaus entgegenkommt:

  • Übelkeit und Erbrechen zum Beispiel nach oder während einer Chemotherapie,
  • Muskelkrämpfe bei Multipler Sklerose,
  • Lähmungserscheinungen und
  • chronische Schmerzen.

Das lässt sich nutzen! Verweist bei einer Anfrage nach dem Rezept für Marihuana auf chronische Schmerzen und die gleichzeitige Unverträglichkeit von Pillen und Co. Erzählt vom hervorragenden Selbstversuch und bleibt dran, die Ärzte sollen sich kümmern und tun das auch, wenn der Patient klar und entschlossen auftritt. Cannabis hat Euch im (illegalen) Selbstversuch bestens geholfen bei den genannten Beschwerden, alles andere hingegen lässt Euch kotzen und macht schwindelig – so ungefähr ist der Rahmen, in dem Ihr nun dank dieses Infoblatts diskutieren könnt in der Arztpraxis.

Die bösen Marihuana-Blüten und die Geschäfte der Pharmaindustrie

Obwohl bewiesen ist, dass Grasblüten die beste Wirkung haben bei Schmerzen und niemand mehr rauchen muss dank hochmoderner Vaporizer zum Verdampfen, wird im Infoblatt ausdrücklich gegen dieses Marihuana angeschrieben! Ärzte sollen am besten Fertigarznei nehmen, das ist gut für Big Pharma und deren Umsätze oder eben zumindest durch den Mörser gedrehtes Gras, da kann die Apotheke noch mal einen dicken Aufschlag verlangen auf Kosten der Steuerzahler. Das Dokument ist damit in der Summe zwar eine Handlungsanleitung für Ärzte, doch der Inhalt ist derart überholt und unvollständig, dass wir schon fragen dürfen, wie drei fettgefressene Organisationen für die Erstellung beinahe drei Jahre gebraucht haben.  

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