Wir hatten zuletzt schon ein paar Mal Berichte gebracht von dieser im deutschsprachigen Raum für Mediziner und Apotheker wichtigen Plattform und heute schauen wir uns gleich noch Empfehlungen für die einfachere Verordnung beim Hanf an. So gibt die Gelbe Liste praktisch Tipps für das Cannabis-Rezept und vor allem für die Übernahme der Kosten, was die Krankenkassen mit allerlei Tricks und Drohungen versuchen zu umgehen. Patienten, die Haschisch und Marihuana als Heilmittel verwenden möchten, sollte das auch tun dürfen und ein Blick auf die Grundlagen beim Gespräch mit dem hoffentlich fortschrittlichen Arzt ist empfehlenswert. Dieser wird vom Gesundheitsminister und seinen Pharma Schergen gezwungen, endlose bürokratische Vorschriften einzuhalten, doch auch diese lassen sich durchstehen, schließlich geht’s um das Wohl kranker Menschen und eben nicht darum, das Mütchen irgendwelcher Bürokraten oder Minister zu kühlen.
Fachanwalt für Rechtsschutz erklärt Hürden für Cannabis Verordnung
Nun gibt’s viele Länder wo Patienten zum Arzt gehen, die Beschwerden abgeklärt werden und ein Rezept ausgestellt wird für das Gras als Therapeutikum – allerdings werden solche fortschrittlichen Staaten eben nicht von Figuren wie Merkel oder gar Jens Spahn regiert. Hierzulande schaffen Politik und Verwaltung mit voller Absicht eine Menge Hürden und wollen so kranke Leute zwingen, die Pillen und Tinkturen mit viel Chemie einzunehmen nur damit Big Pharma dann solchen Personen mit dicken Parteispenden unter die Arme greift.
Bei der Gelben Liste gab es zu dem Thema jüngst den zweiten „Medical Cannabis Congress“ und dabei erläuterte ein Fachanwalt genau, worauf Ärzte und Patienten achten müssen beim Antrag auf das Rezept. Wer die Gemeinheiten und Gängeleien der Behörden im Vorfeld kennt, kann das klug umschiffen und niemand sollte sich Sorgen machen ob der angeblich zu hohen Kosten für das Gesundheitssystem durch Hanfmedizin – wie bei der Lüge mit den Intensivbetten in der Viruspandemie schwindeln Spahn und Konsorten beim Gras genauso, tun sie doch nichts um die extremen Importpreise beim Cannabis vernünftig zu regulieren.
Herausforderungen beim Antrag auf Kostenübernahme für die Hanfmedizin
Schon vor der ersten Verordnung muss rechtlich betrachtet die Therapie mit Cannabis durch die betreffende Krankenkasse genehmigt sein! Es entscheidet also irgendein Bürokrat in der Amtsstube über das Wohl von Patienten, aber gut – der Arzt hat darzulegen, warum Marihuana als Heilmittel in Frage kommt. Hier verwendet man am besten ein Formular, da geht nichts verloren und die Kassen können die Genehmigung weniger einfach willkürlich hinauszögern etwa durch den üblichen Verweis auf Formfehler. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. hat entsprechende Dokumente als Musterschreiben in petto, das könnt Ihr Euch ja mal herunterladen und im Sprechzimmer vorlegen.
Ein Problem ist das politisch instruierte Gerede von der „schwerwiegenden Erkrankung“. Cannabis soll auf keinen Fall als hochwertige Medizin und unkompliziertes Genussmittel wahrgenommen werden, sondern am besten als quasi gefährliches Rauschgift. Deshalb hat der verlogene Gesetzgeber diesen Begriff absichtlich nicht definiert und lässt die Patienten und Ärzte im Regen stehen – doch zugleich können die Krankenkassen wie beschrieben einfach ablehnen was ihnen nicht passt mit Verweis auf eine doch eigentlich nicht so schlimme Erkrankung.
Der Anwalt rät hier auf das Bundessozialgericht Bezug zu nehmen und auf die Richtlinien zur Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung. Demnach sind Krankheiten schwerwiegend, die wahlweise das Leben bedrohen oder, hier kommts, Störungen der Gesundheit verursachen, die unsere Lebensqualität beeinträchtigen. Und da wiederum können wir und eben nicht der genannte Bürokrat uns eine Menge ausdenken!
Welche Indikationen empfiehlt die Gelbe Liste bei einem Marihuana Rezept?
Es sind die üblichen Verdächtigen, die wir auch schon ab und zu mal aufgelistet haben. Ihr müsst eben keineswegs totkrank sein wie von Jens Spahn vorgesehen, sondern dringlich auf ein ohne Gras nicht mehr schmerzfreies, gutes Leben verweisen! Folgende Beschwerden lassen sich mit gutem Erfolg auf eine Hanf Verordnung anführen:
- chronischer Schmerz,
- Spastiken,
- Epilepsie,
- Übelkeit und Übergeben bei Chemotherapien,
- fehlender Appetit bei HIV-Erkrankungen,
- Angststörungen,
- Probleme beim Schlafen,
- Tourette und
- das ADHS Syndrom.
Explizit nicht zu nennen sind Depressionen und eine Abhängigkeit etwa von Alkohol und harten Drogen – hier lehnen die Kassen immer ab, also versucht es gar nicht erst. Der Arzt muss nun einschätzen, warum ausgerechnet Cannabis helfen kann und auch dazu gibt’s Tipps beim Medizinportal. So sollte der Krankheitszustand des Patienten möglichst umfangreich beschrieben sein, die fehlende Lebensqualität. Die Nebenwirkungen der chemischen Keule, im Fachjargon „Standardtherapie“ genannt, sind drastisch herauszustellen und es ist natürlich von Vorteil, hier ein wenig zu übertreiben aber nicht auf Kosten der grundsätzlichen Glaubwürdigkeit.
Euer Doktor ist kein Dealer: Der oder die im Sprechzimmer tätigen Mediziner möchten Euch gesundheitlich auf die Beine helfen, das müssen wir respektieren und verstehen. Die aktuelle Rechtssprechung ordnet die Einschätzung durch Krankenkassen gegenüber der Beurteilung durch den Arzt als niedriger ein und mit etwas Nachdruck können wir so den faulen Beamten aus dem warmen Sessel treiben. Eine Ablehnung der Rezepte mit Verweis auf fehlende Studien ist übrigens nicht zulässig, weil es bis Ende März 2022 sehr wohl eine nichtinterventionelle Begleiterhebung gibt im Auftrag vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Entscheidend sind die subjektiven Beurteilungen durch Mediziner und Patient und darauf lässt sich durchaus aufbauen.
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