Eine Gewaltenteilung beim Thema Hanf und der Drogenpolitik in Deutschland ist nur sehr selten zu besichtigen und regelmäßig entscheiden die Kammer auch im Zweifel gegen Menschen, die einfach nur eine natürliche, uralte Medizin zur Linderung ihrer Beschwerden einnehmen möchten. Neustes Beispiel für die Aktionen solcher Juristen ist das Landessozialgericht Stuttgart. Dort klagte ein Mann, der wollte Cannabis auf Rezept zur Behandlung von ADHS und obwohl es dazu vielversprechende Cannabis Studien gibt aus modernen Ländern, wiesen die Richter auf der Empore den Antrag sofort zurück. Der Betroffene solle es weiter mit der chemischen Keule statt mit Medizinalhanf versuchen und überhaupt sei die Aufmerksamkeitsstörung doch gar keine schwere Erkrankung – so die Begründung durch ein Gericht, das seine Urteile offenbar schon vor der Eröffnung solcher Verfahren rund um Cannabinoide festgelegt hat, ohne Rücksicht oder Verständnis gegenüber den Anliegen der Kläger.
Haben Hanfpatienten Anspruch auf Gerechtigkeit und freie Wahl der Medizin?
In Deutschland leider nicht. Moderne Staaten erlauben es ihren erwachsenen Bürgern im 21. Jahrhundert selbstverständlich, die Art und Weise einer medizinischen Behandlung auch bei ADHS selbst zu bestimmen, doch bei uns wissen es biertrinkende Politiker und willfährige Juristen angeblich sogar besser als die aktuelle Forschung. Dazu gleich noch mehr.
Vor dem Landessozialgericht in Stuttgart klagte also ein 36jähriger, der war sogar schon in Berufung gegangen um das Cannabis Rezept bei einer Aufmerksamkeitsstörung bezahlt zu bekommen. Seit der Kindheit musste der Mann schwere Medikamente wie Ritalin einnehmen. Verständlicherweise hatte der Kläger bald keine Lust mehr auf die staatlich vorgesehene chemische Keule und recherchierte zum Medizinalhanf selbst, da in der Bundesrepublik eben auch keinerlei medizinische Aufklärung zu dieser vielseitigen Heilpflanze geleistet werden darf.
Das Cannabis besorgte er sich erstmal auf dem Schwarzmarkt beim Dealer, was demütigend sein muss für Patienten, deutschen Gerichten jedoch ganz egal ist. Immerhin half ihm das Gras auch gegen seine Depressionen, er konnte sich endlich wieder konzentrieren und bekam durch Marihuana deutlich mehr Lebensqualität als zuvor mit Ritalin. Doch die Richter haben dafür keinerlei Verständnis und entscheiden so wie es die Politik befiehlt und vorgibt.
Ist Cannabis als Medizin bei ADHS hilfreich?
Ohne auch nur eine Studie zu lesen oder sich mal weiterzubilden befanden die furchtbaren Juristen in Stuttgart: Cannabinoide seinen unwirksam bei einer Aufmerksamkeitsstörung und betroffene Hanfpatienten müssen unter allen Umständen Chemie Arznei nehmen wie es offiziell vorgesehen ist zugunsten der Pharmakonzerne. Auch sei der Mann gar nicht krank und ADHS kein schweres Leiden, so die Richter in der Begründung zur Zurückweisung der Berufung!
Diesen Ausführungen ging ein medizinisches Gutachten voraus, wie üblich bestellt bei den „Experten“, die uns gewöhnlichen Bürgern vom Coronavirus bis zum „Ukrainekrieg“ die Welt erklären sollen. Solche Fachleuten meinten, Cannabis wäre bei ADHS nicht hilfreich und der Patient dürfte gut zurechtkommen mit der chemischen Keule! Die Kassen wollten wie üblich nicht zahlen und nun bekommt der Hanfpatient nicht mal vor Gericht Recht in dieser Bundesrepublik.
Ein Blick auf die Cannabis Forschung zeigt freilich ein ganz anderes Bild. Verschiedene Cannabis Studien berichten sehr wohl eine Reduktion der belastenden ADHS Symptome durch die Einnahme von THC und CBD und gerade auch Depressionen oder Ängste wie beim Fall aus Stuttgart lassen sich gut lindern. Die Lebensqualität ist nachhaltig verbessert und weil das in Deutschland selbst vor Gericht nicht zur Kenntnis genommen wird, leben wir und alle Patienten weiterhin in einem Staat, der Willkür und die Pfründe der Pharmakonzerne für wichtiger erachtet als eine adäquate Behandlung auf dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaften.
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