Bremen Geringe Menge

Die Geringe Menge in Bremen wurde angehoben – nun spricht ein Staatsanwalt Klartext und warnt Kiffer wie Hanfpatienten vor weiterhin rücksichtslosen Behörden (Bild von kmicican auf Pixabay).

In der DDR gab es die leidlich beliebte TV-Serie „Der Staatsanwalt hat das Wort“ und darin ging es zwar nicht um Cannabis wie jetzt in Bremen, wohl aber um die Frage, wie ein Mensch in einer sozialistischen Gesellschaft zum Verbrecher werden kann. Wenn nun ein solcher Rechtsvertreter im Bremer Stadtstaat in den Medien zu Wort kommt und sich über die neuen Regeln zum Hanf auslässt, dann klingt das fast so ähnlich wie in den alten Schinken im DDR-Fernsehen. Wie können Menschen nur kiffen in einem solch tollen Land wie der Bundesrepublik, was läuft da schief und wie können die Organe des Rechts hier einwirken? Überhaupt ist es mal wieder erstaunlich, dass beim Cannabis Juristen ihre Meinung mitteilen dürfen – wir erinnern uns an den Fall Maaßen, der sich gleichfalls privat mit Vermutungen äußerte, dafür aber sofort geschasst wurde. Was also meint der Staatsanwalt in Bremen zum Thema Geringe Menge und warum müssen sich Kiffer und Hanfpatienten quasi bedroht fühlen, obwohl die Neuerungen doch eigentlich eine Entlastung beim Gras erreichen sollen?

Der leitende Bremer Oberstaatsanwalt und das Cannabis

Den betreffenden Janhenning Kuhn haben die Zeitungen mal befragt zur Geringen Menge beim Hanf und das hohe Tier der Justiz gab bereitwillig Auskunft. Es gehe nämlich nicht um Straflosigkeit für Kiffer und Hanfpatienten, die bleiben auch in Bremen nach geltender Auffassung Verbrecher. Mindestens gelten Leute wie wir aber als irregeleitete Schafe, die mit Hilfsangeboten und Prävention wieder in die Herde der Alkohol trinkenden Follower zurückführt werden sollen. Staatsanwalt Kuhn verweist aber auf Möglichkeiten der Differenzierung und will keine Leute mehr bestrafen, die Cannabis für den Eigenverbrauch nutzen und dabei die nun höher bezifferte geringe Menge nicht überschreiten.

Früher war hier Schluss bei sechs Gramm Gras, es gab mehr als dreieinhalbtausend Verfahren gegen Kiffer und Hanfpatienten in den letzten Jahren. Eingestellt wurden rund 20% der Fälle und wir dürfen gespannt sein, ob sich dieser Wert nun nach oben bewegt. Wer freilich glaubt, in Bremen herrscht nun eine faire und umsichtige Drogenpolitik, der muss die Auslassungen der Juristen noch weiter lesen. 

Ein schmaler Grat mit vielen Fallstricken

Wir haben hier bei uns ja schon vielfach darauf hingewiesen, dass eine sogenannte Entkriminalisierung von Cannabis Blödsinn ist – die Leute müssen das Gras ja irgendwo kaufen und allein dieser Akt zwingt erwachsene Steuerzahler und sogar Senioren dann in dunkelste Ecken, wo die Dealer unkontrolliert Haschisch und Marihuana verkaufen. Auch unser Staatsanwalt Kuhn hat das natürlich auf dem Zettel und warnt Gelegenheitskiffer! Die würden weiterhin von der Polizei erfasst im Merkel Überwachungsstaat, das Gras wird selbstverständlich eingezogen, selbst von Patienten und dann landet der Fall bei der Bremer Staatsanwaltschaft. Kiffer und auch schwerkranke Patienten sollten gegenüber der Polizei auf keinen Fall irgendwelche Rechte betonen, das wäre bei Cannabis Verdacht sofort Widerstand gegen die Staatsgewalt – wir sehen also, dass die vorgebliche Entlastung von Menschen, die Hanf konsumieren wollen statt Schnaps und Bier, in Bremen mal wieder eine ziemliche Mogelpackung ist.

Geringe Menge beim Wirkstoffgehalt: Die neue Regelung zur Einstellung besagt, dass zehn Gramm Gras nicht mehr verfolgt werden und bis zu 15 Gramm wohl auch – doch die Cops würden hier das Bruttogewicht erfassen, nicht den Wirkstoffgehalt! Diesen hatte mal der wenig hilfreiche Bundesgerichtshof bei maximal 7,5 Gramm veranschlagt für Cannabis, doch in Bremen meinen die Behörden, dass man von einem Wirkstoffgehalt von rund 13% zum Bruttogewicht ausgeht, für maximale Verwirrung der Delinquenten also und immer schon föderalistisch undurchsichtig gemixt. 

Die Litanei von den Kindern und Jugendlichen

Erst vor wenigen Tagen kam eine Studie rein, nach der bei einer Legalisierung und Normalisierung von Cannabis als Genussmittel viel weniger junge Menschen in Behandlung müssen – nur die wie bei uns zu beobachtende Stigmatisierung von Haschisch und Marihuana führt die Leute ins Elend und Abseits, lässt Betroffene wie therapiebedürftige Idioten aussehen, nur weil man mal einen Joint auf dem Schulhof geraucht wird. Deshalb ist es auch eine schreckliche Sünde, wenn irgendjemand in der Nähe von Schulen oder Kindergärten kifft – zwar wissen die Kleinen nichts vom Gras, sollen aber durch am besten brutale Razzien direkt aufgeklärt werden, welche Art Rausch in Deutschland gestattet ist – und welcher nicht.

Entkriminalisierung und Wiederholungstäter

Um die Absurdität dieser Maßnahmen noch zu krönen, verweist der Staatsanwaltschaft auf die sogenannten Wiederholungstäter, also Leute, die eben Gras rauchen öfters und keinen Schnaps trinken wollen. Diese sind extra gefährlich und verroht, so dass hier auf jeden Fall verfolgt und nicht eingestellt wird – wie aber soll die von der Politik großspurig verkündete Entkriminalisierung des Konsums denn aussehen? Jeder Erwachsene darf nur einmal im Leben zehn Gramm Marihuana kaufen und konsumieren und sich dabei nicht erwischen lassen? Denken Politik und Justiz wirklich, die Kiffer und Hanfpatienten in Bremen konsumieren Cannabis nur einmal im Jahr?

Auf jeden Fall bekommen nach solchem Gusto erfasste Straftäter dann tonnenweise Material und Angebote für die Suchthilfe und Suchtberatung. Wenn also sagen wir mal ein 50jähriger Mann im Sommer rausgeht, sich ein bisschen Gras kauft und an der Weser einen Joint raucht, dabei erwischt wird – der soll dann in eine Suchtberatung gehen für Monate und sich dort erzählen lassen, wie schlecht Cannabis ist, obwohl es in Deutschland dazu keinerlei Forschung gibt? Immerhin, so der Staatsanwalt, würden die Behörden mit der neuen Geringen Menge wie geplant entlastet, weil zum Beispiel aufwendige Tests wie das bekanntlich viele Stunden dauernde Abwiegen von einigen Gramm Gras nicht mehr nötig ist und auch die umfassende Befragung der Nachbarschaft entfällt. Ist das nun der große Wurf in der deutschen Drogenpolitik oder wird der Bürger mal wieder veräppelt?

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