Wir müssen die „Nurseries“ beim Cannabis in Kanada mal so übersetzen, schließlich klingt das eigentliche Wort Baumschule nicht ganz passend – gerade werden solche privat betriebenen Zuchtanlagen für hochwertiges Marihuana offiziell erlaubt, es müssen lediglich die für Verkäufer und Hanfbauern geltenden Regeln eingehalten werden. Überall sprießen solche Hobby Grows aus dem Boden und laut Angaben der Regierung wird deren Genehmigung ab sofort allein den Provinzen überlassen mit deren Vorgaben.
Was sind Hanf Pflanzschulen überhaupt?
Vergleichen wir das ruhig mit den Baumschulen in Deutschland: Es werden Pflanzen gezüchtet bis zu einer bestimmten Höhe, die sich dann komplett verkaufen und etwa auf dem eigenen Grundstück weiter anbauen lassen. Die Pflanzschule übernimmt den manchmal etwas komplizierten Prozess der Aussaat beim Cannabis, treibt die Keimlinge in die Höhe und produziert nebenbei natürlich auch eine Menge Hanfsamen, die sich dann für alles Mögliche verwenden lassen.
Warum erlaubt Kanada diese Zuchtstationen jetzt?
Ganz einfach: Cannabis ist legal für Erwachsene in Kanada und es wäre absurd, wenn hier dem Business rund um Hanf noch Fesseln angelegt werden! Pflanzschulen sind keine reinen Hersteller von Haschisch und Marihuana, wofür es wieder andere Vorgaben gibt. Es wird lediglich gezüchtet und in Höhe gebracht für den Verkauf, was für viele Leute in den Provinzen des Riesenlandes eine attraktive Einkommensquelle geworden ist.
Limits für den Verkauf oder Anbau gibt’s keine. Es sind allerdings einige Regeln zu beachten, über die sich die Betreiber solcher Pflanzstationen leicht informieren können bei der Regierung – ansonsten soll das Gewerbe frei atmen können und Kanada zeigt mal wieder, wie sich fair und umsichtig sowohl mit Hanfkonsumenten wie auch mit den Herstellern umgehen lässt. Die ersten Lizenzen werden schon in Alberta und British Columbia verteilt, wobei vor allem Samen im Fokus stehen. Bei echten Klonen sind einige Provinzbeamte noch zögerlich, weil deren Verteilung über das Land eventuell mit dem Schutz von geistigem Eigentum – der genetischen Besonderheit der jeweiligen Cannabispflanze – eventuell sich überschneidet.
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