In Ländern wie Saudi-Arabien gibt’s für Cannabis in der Regel öffentliches Auspeitschen und im Freistaat Bayern ist man nicht so weit weg von dieser Rechtsauffassung im Orient. Das zeigt ein neues und weiteres Urteil durch die wenig eigenständige Justiz, die einen Kiffer doch tatsächlich für den Konsum einer Pflanze für Jahre in den Knast steckt. Der Delinquent in Bad Kissingen beharrte nämlich vor Gericht auf Eigenbedarf, was ja in den meisten Fällen sowieso vorliegt – doch wie üblich folgen die Richter der CSU Politik und so gibt’s in Bayern selbst für bloßes Kiffen Gefängnis. Vor einem Jahr wäre der Aufschrei sicher noch größer, aber in der mittlerweile errichteten Maskenrepublik werden selbst völlig harmlose Menschen von Einsatzkräften in voller Montur auf offener Straße niedergeknüppelt, hat sich die Willkür also gewissermaßen normalisiert. Der Bericht aus Unterfranken zeigt exemplarisch, welchen Plan der von dort stammende Markus Söder beim Cannabis haben könnte, sollte er denn künftig mit den Heuchlern von den Grünen im Bund regieren und Deutschland dürfte sich dann endgültig dem Fortschritt verweigen zugunsten von Ideologie und moralischem Biedermeier.
Cannabis Medizin als „Rauschgift“ und der verbotene Eigenkonsum
Die Berichterstattung zu dem Fall trieft wie üblich von Bevormundung und bezeichnet den weltweit als Medizin, Kosmetik und Genussmittel beliebten Hanf immer noch ganz CSU-steinzeitlich als „Rauschgift“. Also mussten gleich zwei Rechtsanwälte zur Verteidigung verpflichtet werden und es ging um insgesamt drei Kilo Marihuana. Diese Menge wurde vom Angeklagen als Eigenbedarf deklariert mit der Absicht, auch Freunde und Bekannte zu versorgen – in freien Ländern wie USA und Kanada tauschen Patienten natürlich auch beim Gras aus, helfen sich gegenseitig, doch in Bayern ist außer Bier trinken und FFP2 Maske im Auto tragen jede Form von Gesundheitsfürsorge verboten.
Möglicherweise hätte ein fortschrittlicher Richter mit einem Auge für die Bürger und weniger für die Herren bei Hofe den §35 aus dem freilich lange überholten Betäubungsmittelgesetz herannehmen können. Dadurch wäre eine Haftstrafe vermieden worden bei Antreten einer Therapie, aber selbstverständlich gab es in Söders Reich keine Gnade für die gemeingefährlichen Kiffer auf der Anklagebank! Der Mann bekam nicht nur Knast, sondern wurde gleich noch in eine sogenannte Entziehungsanstalt eingewiesen. Irgendwie erinnert das Ganze an den Fall Gustl Mollath, der bekanntlich wegen ähnlich fahrlässiger Verfahren ohne Gnade für Jahrzehnte in der bayrischen Psychiatrie versauern durfte.
Staatsanwaltschaft verwechselt Hanf Besitz mit Dealerei
Diese hatte nämlich fast fünf Jahre Haft gefordert für den Konsum und unterstellte wie üblich eine geplante Dealerei mit Marihuana und Haschisch. Jede Beteuerung vom Eigenbedarf, alles Gerede von Cannabis als Medizin wären nur Schutzbehauptungen und wir wundern uns schon ein wenig, warum eigentlich überteuertes Gras mit ein bisschen Betteln beim Arzt aus der Apotheke auf Rezept zu haben ist selbst in Bayern, die gleiche Verwendung dann aber vor Gericht auf jeden Fall als geplante Bereicherung und als Dealen betrachtet wird. Altruismus unter Kiffern, so die in jeder Form an dieser Stelle korrumpierte Justiz, gäbe grundsätzlich nicht und wahrscheinlich hatte man bei diesen Äußerungen den selig-besoffenen, schunkelnden Biergarten vor Augen.
Indizien reichen aus für die Verurteilung: Leider fanden sich für diese Anschuldigungen aber auch keine echten Beweise, da weder Zeugen noch in der BRD mittlerweile übliche Überwachung erbrachten hier verwertbare Informationen. Die Anwälte plädierten zu Recht auf Cannabis als Genussmittel, wurden aber von den Juristen einfach ignoriert. Warum dürfen eigentlich Alkoholiker kistenweise Schnaps horten, oft genug die minderjährige Bekanntschaft zum Saufen verführen in Bayern, während beim Kiffen sofort schwere kriminelle Karrieren vorausgesetzt sind? Höchstens Bewährung und zur Not noch eine Therapie wären in Ordnung gewesen als Strafe in einer Zeit, die Cannabis viel besser erforscht, versteht und eigentlich auch Bürger in ihrer Freiheit mehr respektiert – außer eben in Deutschland wie dieses Urteil zeigt. Vielleicht wird ja Revision eingelegt und eine höhere Instanz kassiert die Entscheidung zugunsten von Kiffern und Hanfpatienten auch einmal öffentlichkeitswirksam und damit exemplarisch?
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