Die Verfolgung von Hanfpatienten und Kiffern ist bekanntlich wenig fair und wissenschaftlich absurd, doch gelegentlich gibt’s auch mal ein paar lustige Stories über besonders gerissene Cannabis Verkäufer. In der offiziellen Drogenpolitiker werden Züchter und Händler von Haschisch und Marihuana ja abwertend als „Dealer“ bezeichnet, während der Bierbrauer zusammen mit der Tabakfirma selbstverständlich als schützenswertes Kulturgut gilt. In Großbritannien wurde jüngst ein Mann verhaftet, der importiert Cannabis als Medizin und verweigert ganz direkt die dafür nötige Lizenz. Warum eine Erlaubnis beantragen für eine Pflanze, die ohnehin überall wächst und konsumiert wird lautet das Argument und wir schauen mal, was die Gerichte auf der Insel dazu sagen.
Cannabis wird mit der Post verschickt
Auch bei uns in Deutschland machen das viele Leute und selbst wenn beflissentliche Postbeamte versuchen, an möglichst vielen Päckchen zu schnuppern und einen Verdacht auf Hanfprodukte sofort an die Behörden melden, kommt eben einiges durch zum Vorteil etwa von Patienten auf der Suche nach einer natürlichen Schmerz Therapie statt immer nur chemischer Keule. Diese Nachfrage wollte ein Mann in Wales bedienen, doch leider wurde zufällig ein Paket beschädigt beim Versand und die eifrig ermittelnde Polizei fand den Versender als Cannabis Verkäufer, der sofort verhaftet wurde.
Vor Gericht schließlich zeigte sich der Mann empört: Warum in aller Welt braucht man für den Versand und Handel der Cannabinoide eine Lizenz? So offensiv hat das noch niemand geäußert und auch in Deutschland dürfen wir fragen, wieso ausgerechnet Gras viel aufwendiger bürokratisiert ist beim Erhalt auf Rezept als der jedes Jahr viele tausend Leben kostende Alkohol?
Importiert wurde das medizinisch hochwertige Marihuana aus Luxemburg. Nach der Entdeckung auf der Poststation stürmten die Beamten das Haus des vorgeblichen Dealers und machten wie üblich auf gefährlich – doch das Gericht sieht den Fall ein bisschen anders und vollzieht beinahe nach, was der Delinquent völlig berechtigt fragt. Wieso können Geschäfte mit botanischer Kräuterkunde wie auch Heilpraxen mit Cannabis ohne Rausch agieren, aber der Privatperson ist das verboten?
Online Cannabis kaufen als Möglichkeit für Patienten?
Nun sollen nach Ansicht der Bierpolitiker nur Menschen ein Cannabis Rezept bekommen, die wirklich schon fast tot sind, doch alle anderen sind süchtige Rauschgiftkonsumenten. Wie üblich weichen diese Ansichten weit ab von der Wirklichkeit und manchmal schalten sich die Gerichte auch heute noch pro Bürger und Verbraucher ein. Besagter Mr. Datson in Wales offerierte das Gras online explizit und direkt für kranke Menschen, sprich Patienten und hier von einem Dealer, der zwischen den Büschen hockt und Leute vollquatscht, ist grotesk. Klar kann man dem Mann auch Schwindelei unterstellen, aber für diesen Bereich sind dann wohl eher politisch lancierte Fake News zum Cannabis zuständig – da freilich klagt niemand und kein Politiker wurde bisher für die zahllosen zerstörten Existenzen durch die Hanfgesetzgebung bestraft.
13 Kilo Gras als Eigenbedarf: Damit wird er wohl kaum durchkommen und der mutige Händler bekam 9 Monate auf Bewährung. Immerhin akzeptiert das Gericht offenbar die Bezichtigung und musste befinden, wie es um den Handel bestellt ist mit medizinisch relevanten Cannabis. Patienten sollten sich keine große Hoffnung machen, dass die Justiz gerade jetzt ein faires und endlich wegweisendes Verfahren zu Ende bringt, dafür ist der Druck durch Politiker auf die angeblich Dritte Gewalt viel zu hoch beim Thema Cannabinoide. Trotzdem zeigt der Fall die Verwerfungen einer Gesetzgebung, die einfach nur abgewirtschaftet hat – in freien und fortschrittlichen Staaten ist Gras für Erwachsene längst legal und da fragt auch niemand, ob das nun als Medizin oder als Genussmittel verwendet wird, schließlich können das Menschen immer noch am besten selbst entscheiden.
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