Vor gut 20 Jahren war die Schweiz beim Cannabis mal sehr progressiv und Besucher wie Einheimische konnten tolles Gras in sogenannten Duftsäcklis kaufen. Die gibt’s aber schon lange nicht mehr und vor Ort regiert nun vor allem der bräsig-konservative Geist der SVP, was gerade mit einer neuen Entwicklung in den höchsten Gremien unterstrichen wird. Nach längerer Diskussion hat sich die Schweizer Gesundheitskommission des Nationalrates gegen die Abgabe von Hanf als Genussmittel ausgesprochen – auch ein entsprechend schon vorbereiteter Experimentierartikel wird abgelehnt.
Geteilte Meinung braucht Stichentscheid beim Hanf
Immerhin sind die Experten der Kommission sich beileibe nicht einig – 11:11 Stimmen und 2 Enthaltungen zur Gesetzesvorlage sind ein Patt, das der Präsident de Courten durch Stichentscheid auflösen musste. Nun muss der Nationalrat sich entscheiden, ob man dieser Vorlage folgt oder nicht und erst dann geht es um die eigentlichen Bestandteile rund um Cannabis als legales Genussmittel. Lustigerweise hatte sich besagte Kommission erst im Mai für einen Artikel ausgesprochen, der ausdrücklich Experimente zulässt beim Hanf! In der Schweiz kiffen gut 200.000 Leute regelmäßig und weil man die nicht alle einsperren kann, braucht es rechtliche Veränderungen beim Hanf, auch um die Gesundheit der Konsumenten zu schützen.
Konservative Sittenwächter malen den Teufel an die Wand: Experimente mögen solche Leute nicht, das kennen wir schon von der Wahlwerbung der CDU/CSU in Deutschland. Doch bei den Eidgenossen wird von dieser Klientel gleich noch behauptet, man könne nichts probieren beim Cannabis, weil ja eventuell positive Ergebnisse einer Legalisierung Vorschub leisten – geht’s noch dreister?
Was wollen die politischen Institutionen?
Offenbar vor allem verwirren: Zunächst positionierte sich der Nationalrat mehrfach pro Hanf, auch der Bundesrat verfuhr ähnlich positiv. Konkret wurde eine Art Testphase über 10 Jahre vorgeschlagen, in der wissenschaftlich auszuwertende Pilotversuche gestartet werden mit dem Ziel zur Prüfung neuer, alternativer Rechtsvorschriften beim Cannabis. Natürlich dürften nur Erwachsene teilnehmen und es gab sogar Vorschläge, wie sich das Gras von den jungen Leuten fernhalten lässt. Wer nämlich Hanf testen möchte und die Abgabe an Schweizer Bürger, der hätte ein klares, umfassendes Konzept zum Jugendschutz vorlegen müssen.
Jugendschutz bei Cannabis legal als Herausforderung
Bekanntlich sind junge Leute bei einer Kriminalisierung von Cannabis besonders gefährdet, was leider seit Jahrzehnten nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland durch Politiker sogar noch gefördert wird. Hilfsangebote dringen nicht durch bis auf den Schwarzmarkt, es gibt weder Qualitätskontrolle noch Schutz vor kriminellen Dealern! Das ließe sich bei einer Legalisierung viel besser steuern und überwachen, so dass übrigens in den USA und Kanada heute weniger Jugendliche kiffen als vor der dort bereits eingeführten Hanf Freigabe. Gefährlich seien aber, so die Schweizer Experten, Aspekte wie Werbung und eben eine freie Verfügbarkeit von Gras – auch wenn die Produkte dann ähnlich wie Alkohol und Zigaretten eben nicht ohne Altersprüfung verkauft würden.
Kommt der Suchtpräventionsfond?
So wird eine Art Topf genannt, aus dem sich die Politik und ihre Verwaltung bedienen darf mit dem Verweis auf Cannabis und Jugendschutz. Auch andere Dinge wie Tabak oder Glücksspiel könnten hier mit einfließen. Um die jungen Leute effektiv zu überwachen und vom Cannabis fernzuhalten braucht es mehr Polizei, das Gerede kennen wir auch in der Bundesrepublik. Immerhin wird in einem zusätzlich zur Entscheidung der Kommission veröffentlichen Bericht aus dem Bundesamt für Gesundheit eine Abschaffung der strafrechtlichen Verfolgung von Cannabiskonsum vorgeschlagen. Solcherlei Entkriminalisierung kennen wir zum Beispiel aus Portugal und vielleicht gibt die Schweiz zwar den Hanf nicht so schnell frei, führt aber einen Katalog mit Ordnungsstrafen ein, was überschaubarer ist für Kiffer und Cannabispatienten als die ständige Drohung mit dem Knast für das Rauchen eines Joints.
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