Nach Jahrzehnten der Blockade und einer ersten Freigabe von Hanf als Heilmittel steht die Cannabis Legalisierung in Deutschland nun endlich in den Startlöchern. Kiffen legal für Erwachsene und Hanf Produkte im Fachgeschäft kaufen statt beim Dealer, das ist lange überfällig und bringt nachweislich eine Menge Vorteile gegenüber einer rückwärtsgewandten Verbotspolitik. In Nordamerika sind Haschisch und Marihuana schon eine ganze Weile erlaubt und laut Forschung sinken bei einer solch fairen, seriösen Gesetzgebung zum THC die Risiken für Verbraucher beträchtlich.
Hanf legal für mündige Bürger und Steuerzahler
Gras legalisieren heißt sich um den Jugendschutz kümmern und um einen sicheren Konsum für Volljährige, die zuvor leider allzu häufig vom Dealer Streckmittel im Weed serviert bekommen. Ebenso beendet die Freigabe vom Kiffen das sinnlose Zerstören ganzer Lebensläufe, sitzen doch weltweit immer noch Menschen für den Konsum oder Anbau einer uralten Kultur- und Heilpflanze im Gefängnis!
Wir haben alle Informationen zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland und werfen hier auch einen kurzen Blick auf Entwicklungen in der Europäischen Union und die THC Freigabe weltweit. Österreich, Schweiz, Schweden – vorgeblich liberale Staaten mitten in der EU gerieren sich rund um Hanf Produkte wie die Inquisition bei der peinlichen Befragung! Im Mittelpunkt aber steht die Bundesrepublik und die hat nach dem Mehltau der Merkel-Ära nun endlich den Schritt gewagt hin zu einer wissenschaftlichen Bewertung der Cannabinoide als Wirkstoffe der Hanfpflanze. Bei uns findet Ihr Gesetze und Vorschriften zu Aspekten wie Cannabis kaufen, anbauen und besitzen, was früher bekanntlich alles verboten wurde zugunsten von Pharmaindustrie und Bierbrauern. Diesen Pakt gegen Hanf und Kiffen gilt es zu durchbrechen.
Wir haben gleich noch die besten Zitate zur Cannabis Legalisierung für Euch im Original und ins Deutsche übersetzt am Start, schließlich ist heute oft zum Lachen, was vor Jahren noch zum Weinen und Verzweifeln gewesen ist angesichts der brutalen, völlig absurden Verbote von Gras und Hasch.
Bundesregierung präsentiert Entwurf zur THC Freigabe: Legal kiffen ab 2023?
Den 26.10.2022 dürfen Kiffer, Hanfpatienten und alle Menschen mit Sinn für Freiheit und Selbstbestimmung hoffentlich schon im kommenden Jahr als quasi bundesdeutschen Feiertag begehen, schließlich hat Gesundheitsminister Lauterbach an diesem Mittwoch die Eckpunkte zur geplanten Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Die Freigabe als festes Ziel stand zuvor schon im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP und nun kann es endlich losgehen mit einer fairen, auf wissenschaftlichen Grundlagen stehenden Gesetzgebung bei Haschisch und Marihuana. Überfällig ist das allemal nach einer bleiernen Ewigkeit und die vielen zerstörten Existenzen kommen wenigstens ein bisschen Wiedergutmachung nach Schikane und Gängelei durch alle möglichen Behörden, Politiker und Institutionen im Land.
Laut Plan der Bundesregierung wird Cannabis für Erwachsene zusammen mit dem psychoaktiven Wirkstoff THC legalisiert und bis zu 30 Gramm Weed sollen straffrei sein – egal ob es sich bei dieser Menge um Besitz, Erwerb oder Hanf Produkte aus dem eigenen Anbau handelt.
„Gebt das Hanf frei!“
Hans-Christian Ströbele (und Stefan Raab) zeigen, dass demokratische Politiker und Künstler die Freigabe von Cannabis genauso klar und deutlich fordern wie Millionen diskriminierte Konsumenten.
Bis dato erlaubte das deutsche Gesetz auf besonders groteske Weise nur den Cannabis Konsum und Staatsanwälte durften zusammen mit Richtern nach Gutsherrenart entscheiden, ob zum Beispiel THC im Blut und Urin bei einer Verkehrskontrolle auch als strafbarer Besitz zu werten sei. Konsumenten hatten kaum Chancen auf Gerechtigkeit, wurden mit brutalen Strafen belegt und mussten sich jahrelang von illustren Parteichargen wie den Bundesdrogenbeauftragten von der CSU aus Bayern übelste Fake News über das Kiffen anhören.
Es ist an der Zeit: Wie bei Hannes Wader haben solche Parteien auch Kiffer und Hanfpatienten belogen und wir sind als mündige Erwachsenekeine gegen weitere, sinnlose Kriege rund um eine Kulturpflanze. Während moderne Staaten wie USA und Kanada erwachsenen Bürgern, Wählern, Steuerzahlern im 21. Jahrhundert die Wahl der Genussmittel selbst überlassen, regierten in Deutschland und Europa Lüge, Willkür und Panikmache. Bierbrauer und Pharmakonzerne wurden verhätschelt, Hanf Konsumenten hingegen als ähnlich böse hingestellt wie rechtsradikale Parteien oder das organisierte Verbrechen – trotzdem legt der Cannabis Konsum immer weiter zu!
Was alles im Gesetzesentwurf zur Cannabis Legalisierung drinstehen wird
Lauterbach und seine Mitarbeiter im Gesundheitsministerium haben, Chapeau, an fast alle Aspekte von Hanf legal gedacht und wollen Regeln, die den Jugendschutz und die Protektion erwachsener Konsumenten genau so verbessern wie es Forscher seit Jahren in unzähligen Studien darlegen. Den Schwarzmarkt austrocknen, ein THC-Limit für junge Volljährige unter 21 Jahren, die Vergabe von Lizenzen für den Cannabis Anbau – das sieht alles gut aus und ist ein robuster Kompromiss zwischen totaler Freigabe ohne Kontrolle und den bisherigen Verboten. Die neue Mitte beim Weed also und so manches Detail wird ohnehin erst noch konkreter ausgearbeitet.
Kiffer wie Hanfpatienten dürfen sich deshalb zum Beispiel auf folgende Bestandteile der kommenden Legalisierung vom Gras freuen:
- privater Eigenanbau ist mit bis zu drei weiblichen Hanfpflanzen erlaubt,
- Cannabis kaufen wird gestattet im lizenzierten Fachgeschäft und wohl auch in Apotheken,
- Werbung für Hanf Produkte ist verboten,
- Konsumenten dürfen wahrscheinlich zwischen 20 und 30 Gramm Weed erwerben und
- weitere Prüfungen zum Online Versand oder einer THC-Obergrenze sind angekündigt.
Nun kann der eine jammern, dass das zu wenig Gras sein mag und andere warten auf den Cannabis Lieferservice und die App zum Bestellen der Hanf Produkte – Erfahrungen aus fortschrittlichen Ländern zeigen, dass diese Entwicklungen nach der Freigabe nicht lange auf sich warten lassen. Beim Preis für ein Gramm Hanf plant die Bundesregierung realistische Vorgaben und rasiert quasi schon im Vorfeld potentielle Dealer, die auf einen Preiskampf setzen durch illegale Offerten für Haschisch und Marihuana.
Eine spezielle Cannabis-Steuer wird wie bei Bier, Tabak und Brandwein dem Staat seinen Anteil sichern. Deren Höhe ist aber noch nicht geklärt und könnte vielleicht auch vom THC Gehalt der jeweiligen Hanf Produkte abhängen.
Welche Hanf Produkte können wir legal kaufen?
Im Endverbraucherpreis sollen sich laut Gesetzesvorhaben Angebot und Nachfrage so die Waage halten, dass zwielichtige Elemente gar nicht erst konkurrieren können. Die Qualität der im Weed enthaltenen Cannabinoide wird durch Zertifizierung und vor allem Lizenzen an Betreiber vom Fachhandel gewährleistet, die bei Verstößen wie dem streng verbotenen Verkauf an Kinder hart bestraft werden. Im Laden und dann auch bald im Internet werden wir alles kaufen können, was die Weed-Pflanze als Hanf Produkte zu bieten hat! Marihuana als Grasblüten, Haschisch und Haschischöl sowie die starken THC Konzentrate sollen zu haben sein. Verkauft werden dürfen auch Sprays, Tropfen und Kapseln. Das dürfte vor allem Patienten interessieren, die Cannabis als Heilmittel einnehmen. Deren Situation wird sich durch die Legalisierung ebenfalls spürbar verbessern, waren die in der Regel kranken Menschen doch bisher auf das Gutdünken von Ärzten und vor allem der Bürokraten in Krankenkassen angewiesen.
Vorerst nicht zur Verfügung sollen spezielle mit THC angereicherte Lebensmittel stehen. In Nordamerika heißen Gummibären, Schokolade und Hanf Bonbon „Edibles“ und offenbar hat die Bundesregierung Sorge, die meistens bunt verpackten Hanf Produkte könnten in falsche, sehr kleine Hände geraten – der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist das zentrale Anliegen der neuen Drogenpolitik.
„Ich habe jetzt den absoluten Beweis, dass das Rauchen von nur einer Marihuana-Zigarette dem Hirnschaden gleichkommt, als wäre man während einer H-Bombenexplosion auf Bikini Island.“
Ronald Reagan gibt Einblicke in sein Denken, das auch in puncto Cannabis ausschließlich zwischen Aufrüstung und Nuklearkrieg pendelt – der frühere US-Präsident vergleicht Kiffen ernsthaft mit dem Elend, das amerikanische Bombentests im Pazifik angerichtet haben.
Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“. Cannabis Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Ähnliches dürfte auch für die jetzt schon beliebten Seeds Shops online gelten und deren Sortiment von Hanfsamen zum Gras anbauen. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht. Erwachsene, mündige Verbraucher werden in der Summe endlich respektiert und die Kriminalisierung findet ein Ende, schließlich sind Strafen für den Konsum einer uralten Heilpflanze nicht nur absurd, sondern einem demokratischen Rechtsstaat vollkommen unangemessen. Nicht erwähnt wurde bei der Vorstellungen der Pläne zur Freigabe eine Amnestie für Kiffer und Hanfpatienten, die in langen Jahren des Unrechts im Gefängnis landeten – aber auch das kommt Erfahrungen zufolge recht zügig als Ergänzung zur Legalisierung per se.
Bessere Aufklärung, mehr Jugendschutz und effiziente Prävention
Diese Aspekte gehen immer einher mit der Freigabe vom Kiffen für Erwachsene, das konnten Studien aus ganz unterschiedlichen Fachbereichen seit Jahren immer wieder eindrucksvoll nachweisen. Politiker, die Cannabis Verbote als förderlich für die Bevölkerung und den Jugendschutz verkaufen wollen, lenken nur ab vom eigenen Versagen, schließlich werden selbst Jugendliche krank durch fiese Streckmittel beim Dealer und die giftigen synthetischen Cannabinoide wie Spice und Badesalz kamen überhaupt erst wegen fehlender legaler Angebote für echtes Gras auf den Schwarzmarkt! Parteien wie die CDU/CSU sind direkt verantwortlich für kranke oder sogar tote Menschen, die schlicht keine Lust haben auf Bier und Schnaps und die beim Weed Erwerb an kriminelle Dealer geraten statt sich einwandfreie Hanf Produkte im Laden kaufen zu können.
Wichtiger Bestandteil der wohl im Jahre 2023 oder spätestens 2024 durchgeführten Legalisierung sind darüber hinaus bessere Angebote zur Drogenberatung und Prävention. Bei Verboten trauen sich viele Leute nicht nach Beistand und Therapien Ausschau zu halten, nutzen Behörden solcherlei Bekenntnis doch gerne zum Entzug vom Führerschein und für den schikanösen Drogentest, der ständig wiederholt werden muss um die moralische Integrität von volljährigen Bürgern zu kontrollieren. Gerade weil Cannabis in Deutschland wirklich überall gekifft, gibt es natürlich auch manchmal einen wenig positiven Konsum und den können Betroffene in Zukunft leichter in den Grief kriegen durch garantiert faire, niedrigschwellige Hilfsangebote. Schäden durch Weed sind so unwahrscheinlicher als bei einem Verbot der Cannabinoide, die ohnehin zirkulieren – künftig aber unter staatlicher Aufsicht mit entsprechenden Möglichkeiten zur Regulierung.
„Aber als ich in England war, habe ich ein oder zwei Mal mit Marihuana experimentiert, und es hat mir nicht gefallen. Ich habe es nicht inhaliert und es nie wieder versucht.“
Bill Clinton umgarnt das Wahlvolk wie sonst nur die Praktikantinnen im Weißen Haus und stellt klar, dass Kiffen 1. im Ausland, 2. ohne Wirkung und 3. auf besonders dämliche Weise kein Problem sein sollte für einen Präsidenten der USA.
Bleibt am Ende nur das Risiko Europäische Union: Die hochbezahlten Schranzen in Brüssel unter der famosen Ursula von der Leyen wollten vor Jahren selbst nicht berauschendes CBD-Öl als berauschend labeln bis der EuGH eingriff – sinnvolle und überfällige Vorhaben wie eben auch die Legalisierung von Haschisch und Marihuana werden bekanntlich gerne durch Beamte verzögert, die sich mehr Einfluss und Zuständigkeiten erhoffen, selbst wenn das wie überall in der EU zu besichtigen, zu massiven Schäden für Konsumenten, Patienten und Verbraucher führt.
Ein Schritt zurück: Die aktuelle Rechtslage zum Cannabis in Deutschland
Nach dieser wohlklingenden Zukunftsmusik wollen wir aber auch auf die Untiefen der derzeitigen Rechtslage zum Kiffen und Gras schauen. Bisher ist alles bis auf den Konsum beim Cannabis verboten, drohen bei Zuwiderhandlung auch im 21. Jahrhundert und mitten in Europa Gefängnisstrafen und maximal zerstörerische Geldbußen für ein wissenschaftlich betrachtetes Fake Problem. Zwar gibt’s ein paar Ausnahmen wie etwa beim Cannabis auf Rezept, das unter Angela Merkel im Jahre 2017 mehr schlecht als recht erlaubt wurde. Meistens aber drohen Entwürdigung, Hausdurchsuchung, verkehrsrechtliche Konsequenzen und das wohlgemerkt alles auf der Basis von Stories, die kein seriöser Forscher heute mehr ernstnehmen kann. Hanf Produkte werden unter solch illustren Kategorien wie „Betäubungsmittel“ bewertet, zuständig ist die „Bundesopiumstelle“ und die krassesten Anti-Cannabis Politiker etwa von der christlichen CDU/CSU würden ihren Hass gegen Gras am liebsten verbindlich an jedes Rathaus nageln.
Wer Cannabis Anbau betreibt wird eingesperrt und wer Handel treibt ebenfalls. Bei den Verhandlungen vor Gericht herrschen Willkür und Stigmatisierung statt wissenschaftliche Erkenntnis.
„Cannabis ist verboten, weil es eine illegale Droge ist.“
Marlene Mortler badet als frühere Bundesdrogenbeauftragte von der CSU gerne im eigenen Saft und erklärt semantisch ungemein klug das Verbot der Hanf Produkte als Resultat der Prohibition.
Der Konsum von Hanf ist zwar erlaubt, weil es sich nach Ansicht der Gesetzgebung um „straffreie Selbstschädigung“ handelt – ein Schelm ist, wer bei solchen Vorschriften an gleich Impfungen denkt, die keinen Fremdschutz bieten, nach der Vorstellung vieler Politiker aber trotzdem Pflicht sein sollen bei entsprechender Gängelei der Verweigerer. Justiz und Polizei sind überlastet mit all den Anklagen und der Strafverfolgung der Kiffer, stellen sich aber verständlicherweise weiterhin gegen einer Legalisierung – zu leicht ist die Hatz auf Konsumenten, zu simpel das Verfahren und zu verlockend wohl die Möglichkeit, die Arroganz der Macht heraushängen zu lassen statt sich um echte Gefahren durch Clans und organisiertes Verbrechen zu kümmern. So ist die Lage in jenem „Land, in dem wir gut und gerne leben“ wie es die Ex-Bundeskanzlerin mal in unvergleichlicher Ignoranz gegenüber den Realitäten in der Bundesrepublik formuliert hat.
Bundesverfassungsgericht hat Beurteilung vom Cannabis Verbot für 2022 angekündigt!
Die Juristen in Karlsruhe sind ebenfalls gefragt bei der Legalisierung von THC und dem Anbau, Handel und Besitz der Hanfpflanze. In den vergangenen Jahrzehnten entschieden sich Deutschlands oberste Richter aber gegen das Recht von erwachsenen Bürgern auf freie Selbstbestimmung beim Genussmittel Cannabis und bis dato gab es noch keine Stellungnahme. Zwar ist die Forschung eindeutig pro Freigabe und die Erfahrungen moderner Länder wie etwa Kanada zeigen, wie sich Kriminalstatistiken bessern und Teenager einen höheren Schutz genießen wenn Volljährige legal kiffen dürfen – ob das Bundesverfassungsgericht nun endlich den Wink mit dem Zaunspfahl zur Kenntnis nimmt wird sich zeigen und je nach Entscheidung das überfällige Gesetzesvorhaben der Regierung im Bund zum Legalisieren der Cannabinoide entweder unterstützen oder behindern.
In Georgien urteilten die höchsten Juristen, dass Kiffen Privatsache ist, in den USA legen sich Gerichte auch gerne mit Anti-Hanf Politikern an – wenn es keine Volksabstimmungen gibt, sind die Damen und Herren in den roten Roben oft die letzte Hoffnung für Freiheit und Bürgerrechte.
Geringe Menge und Ausnahmen vom Cannabis Verbot
Ja, die sind auf dem Papier vorhanden und finden in der Praxis auch Anwendung, aber wie zu erwarten eher selten und ziemlich zufällig. So kann beispielsweise ein Staatsanwalt das Verfahren wegen Haschisch und Marihuana nach Gutdünken einstellen, wenn seiner oder ihrer Meinung nach „kein öffentliches Interesse“ besteht. Inwiefern es Mitbürger überhaupt etwas angeht, wenn wir statt Bier trinken lieber Joint rauchen und Grasblüten mit dem Vaporizer verdampfen, sei lieber dahingestellt. Selten werden Delinquenten auch freigesprochen bei Eigenanbau und Erwerb oder eben wenn es sich beim konfiszierten Cannabis um eine „geringe Menge“ handelt. Deren Umfang legen Politiker fest, die keine Ahnung haben und zugleich ihre Lobbygruppen verwöhnen wollen – wer immer noch Geschichten über das Kiffen verbreitet, die längst zigmal widerlegt sind handelt keinesfalls pro Bevölkerung, sondern hinterlistig und verlogen.
Wie die alten Säcke bei der FIFA präsentiert sich der deutsche Staat als vormoderne Kungelei beim Volumen vom THC Konsum und schreibt vor, wie viel Gras in der Handtasche eventuell nicht bestraft wird. Schleppen die Trinker drei Kisten Korn aus dem Supermarkt, gerne in Begleitung vom minderjährigen Nachwuchs, lächeln Politiker und schwätzen selbst bei schwerem Alkoholismus von „Kulturgut“. Bundesweit gilt derzeit noch ein grotesk unrealistischer Grenzwert von 7,5 Gramm Cannabis als geringe Menge – in einen Joint kommt bis zu ein halbes Gramm Gras rein – und bei Ermittlungen auf Länderebene weichen diese Limits mal ein bisschen nach oben, mal ein wenig nach unten ab. Natürlich gilt die angebliche Großzügigkeit der Behörden nur für Kiffer, die zum ersten Mal erwischt werden und Konsumenten wie private Hanfbauern dürfen sich schon beim zweiten Mal Polizeikontrolle auf saftige Strafen gefasst machen.
„Cannabis ist kein Brokkoli.“
Daniela Ludwig als einstige Bundesdrogenbeauftragte aus Bayern erinnert bei kritischen Fagen zu ihrer Kompetenz stets an den geistigen Horizont der CSU und möchte nach der Pressekonferenz am liebsten gleich weiter zur Weinprobe.
Weißbier und Lederhose: Wie zu erwarten sind dem Gerstensaft verpflichtete Bundesländer besonders streng und gängeln wo es nur geht, während Metropolen etwas mehr Gras erlauben. Und so bestand dann auch die größte „Leistung“ der Daniela Ludwig als über immerhin vier Jahre hinweg mit Steuergeld fürstlich bezahlte Bundesdrogenbeauftragte von der CSU in der Forderung, doch bitte bundesweit die Geringe Menge auf bayrische Verhältnisse abzusenken – zum Glück sind solche Chargen mit dem Ende vom System Merkel ebenfalls in der Versenkung verschwunden.
Legales Cannabis auf Rezept: Verschreibung, Krankheiten, Eigenanbau
Seit dem Jahr 2017 gibt’s eine sozusagen kleine Freigabe beim Marihuana und zwar für Patienten, die an bestimmten Krankheiten leiden. Freilich sollen die schwerkranken Menschen vor einer Verschreibung von Grasblüten erstmal alles an Chemie bekommen, was die Pharmakonzerne reich macht und so ist Cannabis auf Rezept in der Praxis für Interessierte oft noch eine Tortur. Krankenkassen mischen sich ein und behaupten, Medizinalhanf wäre zu teuer, unwirksam oder schädlich – die vollständige Legalisierung der Hanf Produkte für Erwachsene dürfte diese willkürliche Gemengelage beenden und die Gesundheitsversorgung endlich auf festen Boden stellen beim THC.
Ärzte dürfen ihren Patienten Weed verordnen wenn beispielsweise folgende Indikationen vorliegen:
- Multiple Sklerose,
- Rheuma,
- Krebs,
- AIDS,
- Alzheimer,
- Tourette-Syndrom und
- bei Nebenwirkungen einer Chemotherapie.
„Hanf ist die Heilung einer Nation, Alkohol ist die Zerstörung.“
Bob Marley benennt die Schäden einer Cannabis Drogenpolitik der Verbote und zählt verantwortliche Politiker an, die gefährliche Suchtgifte fördern und den Konsum einer Heilpflanze verfolgen.
Grundsätzlich darf jeder Arzt Cannabis verschreiben, der auch am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, ausgenommen sind Tier- und Zahnärzte. Krankenkassen haben Zeit, um zu entscheiden, ob sie die Kosten einer Cannabis-Therapie übernehmen oder nicht, was sie nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen dürfen – faktisch jedoch unter meistens fadenscheinigen Begründungen tun. Wichtig ist der Bericht vom Doktor, der die Therapie dokumentiert und außerdem bescheinigt, dass bei aktuellen Symptomen die herkömmlichen Methoden nicht anschlagen. Dann erst darf er ein Cannabis-Präparat verschreiben. Der Patient kann daraufhin legal Medizinalhanf bekommen. Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln, ohne alternative chemische Behandlung und es besteht Aussicht auf eine spürbare positive Beeinflussung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome durch THC – viel Raum wie üblich, aber auch unsichtbar enge Grenzen.
Um die Genehmigung für den Eigenanbau von Cannabis zu bekommen, muss ein Patient bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ihr braucht aktuell noch eine Ausnahmegenehmigung. Ein Arzt muss die Therapie von Anfang bis Ende begleiten und betreuen. In der Summe ist Cannabis als Heilmittel in Deutschland vor allem eine bürokratische Monstranz, die Politiker mit großer Geste vor sich her tragen – in der Realität klappt es häufig nicht mit der Versorgung durch Apotheken, sind die Preise absurd hoch und Mediziner erhalten immer noch viel zu wenig Weiterbildung zum Thema.
Straßenverkehr und Strafverfolgung als eingespielte Schikane von Hanfkonsumenten
Lustigerweise findet in Deutschland das eigentlich so wichtige Verbot einer doppelten Strafverfolgung beim Cannabis nur sehr eingeschränkt Anwendung, das zeigen unzählige Berichte von Konsumenten, die in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Wegen der langen Nachweisbarkeit von THC müssen die trotz uneingeschränkter Fahrtüchtigkeit erst den Führerschein abgeben und teure Drogentests plus Ordnungswidrigkeiten bezahlen – und bekommen einige Wochen später meistens gleich noch Post von der Polizei! Die behauptet dann, dass dem straffreien Konsum unweigerlich der strafbare Besitz von Hanf vorausgehen muss und fordert die User quasi auf, sich selbst zu belasten und weitere Sanktionen in Kauf zu nehmen. Zwar gibt es sehr viele Gelegenheitskiffer, die mal an Joint und Bong auf Partys ziehen und dann beim Test auf THC auffällig werden, aber die haben nach Ansicht der Gängel-Behörden das Dope in jedem Fall auch für den kurzen Moment des Inhalierens besessen, erworben oder auf mysteriöse Weise angebaut.
Nach solcher Logik besitzen wir zum Vergleich jeden Schluck Bier auf der Geburtstagfeier von Bekannten und erwerben quasi unentgeltlich jede Zigarette, die uns Kollegen in der Pause zum Rauchen anbieten.
„Joints zu rauchen ist schon allein deshalb verwerflich, weil es unter Strafe steht.“
Günther Beckstein von der CSU hat wie üblich bei dieser Partei zwar keine sachlichen Argumente gegen Cannabis zu bieten, als ehemaliger Bayerischer Innenminister aber beim Thema Kiffen mindestens den moralischen Schlagstock im Gepäck.
Eine Owi von 500 Euro, ein Bluttest für die gleiche Summe, der Verlust der Fahrerlaubnis und oft gleich der Arbeitsstelle werden so ergänzt durch Belehrungen durch Richter und weitere Geldbußen, die häufig ganze Existenzen völlig sinnlos ruinieren. Manche Urteile durch „furchtbare Juristen“ klingen wie ein Gutachten vom Klerus im Mittelalter und setzen offenbar mit voller Absicht beim Kiffen wie politisch vorgesehen auf den sozialen Pranger. Entlassung und Arbeitslosigkeit wegen Cannabis Konsum? Ok! Hohe Schulden wegen Einnahme einer Heilpflanze? Auf jeden Fall! Maximale Blamage durch möglichst umfangreiche Hausdurchsuchungen? Unbedingt! Wohlgemerkt alles auf Basis von äußerst fraglichen Grundlagen, gelten doch die extrem niedrigen THC-Grenzwerte in Deutschland laut Forschung als völlig willkürlich und haben weder mit der Fahrtüchtigkeit der Weed User im Straßenverkehr noch mit irgendeiner Form der Fürsorge gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern zu tun.
Cannabis beim Autofahren gilt immer als gemeingefährlich
Wer unter Cannabis-Einfluss fährt und in eine Polizeikontrolle kommt, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. Beim ersten Vergehen wird das meist mit einem Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße bestraft. Setzt man sich zum wiederholten Mal zugedröhnt ans Steuer, gibt es schon bis zu drei 3 Monate Fahrverbot und 1500 Euro Geldbuße. Wer in berauschtem Zustand einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, verletzt oder einen Unfall verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf 5 Jahren rechnen. So weit so gut – aber wieso sind ein oder zwei Bier bis zu 0,5 Promille in Ordnung, während wahrscheinlich schon harmloses Passivrauchen von Gras die geltenden THC-Grenzwerte schnell überschreitet?
Weil Kiffer nach offizieller Ansicht sehr sicher dumm sind und unter Psychosen leiden, wird die zuständige Führerscheinstelle in den allermeisten Fällen gleich noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fordern, ebenfalls teuer und zu bezahlen vom bösen Hanfkonsumenten. Dabei ist nicht mal ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nötig! Schon wenn auch nur der Verdacht besteht, den Beamte mit Pensionsansprüchen gerne hegen auf der Suche nach Einnahmen für das Staatssäckel, dass jemand Cannabis konsumiert hat droht ein Überprüfungsverfahren. Fahruntauglichkeit wird selbst dann angenommen, wenn der Konsum Wochen zurückliegt.
Müdigkeit und rote Augen reichen aus, damit die Polizisten ihre Drogentests rausholen und längst nicht alle Kiffer wie Hanfpatienten kennen ihre Rechte. Guter Cop, böser Cop ist auf der Wache beim Thema Marihuana sehr beliebt und Ihr seid einmal gut beraten mit einer Rechtsschutzversicherung wie auch mit minimaler Bereitschaft, einem solchen System die erhofften Indizien zu liefern.
Verdacht auf Drogenkonsum am Steuer: Was darf die Polizei – und was nicht?
Einen Fahrer gegen seinen Willen mit auf die Wache nehmen, darf die Polizei nur dann, wenn dieser sich weigert, sich auszuweisen und seine Papiere vorzuzeigen. Das muss der Betroffene also auf jeden Fall tun. Auch Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten und Warnweste muss dieser den Beamten zeigen, wenn er dazu aufgefordert wird, wie nett. Das Auto durchsuchen darf die Polizei nur, wenn der Betroffene zustimmt und auf Verdacht, der sich leicht konstruieren lässt. Wird nichts gefunden, müssen die beflissentlichen Staatdiener auch nach stundenlangen, vergeblichen Kontrollen, Eingriffen in die Privatsphäre und entsprechendem Zeitverlust für betroffene Fahrer selbstredend keinerlei Konsequenzen fürchten.
Gegen Euren Willen darf das Fahrzeug nur mit einem Durchsuchungsbefehl durchsucht werden und auch die meisten Drogentests zur Nachweisbarkeit von THC dürfen die Beamten vom Fahrer nicht einfach so verlangen.
„Ich denke, Gras sollte legal sein. Ich rauche es nicht, aber ich mag seinen Geruch.“
Andy Warhol bringt das knallbunte Denken der Pop-Art auf den Punkt und rät uns auch nach seinem Tod zur Vorsicht bei Polizeikontrollen, die allzu oft durch eindeutige Hanf Gerüche ausgelöst werden.
Urin-, Schweiß- und Atemalkoholtests erfolgen grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Eine Ausnahme gibt es nur für Bluttests: Liegt ein konkreter Hinweis vor, dass der Betroffene fahruntauglich ist, kann der Test angeordnet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er eine Fahne hat, sich im Auto der Cannabis Geruch breitmacht oder ein Drogenspürhund anschlägt. Für einen Bluttest brauchen die Beamten aber einen richterlichen Beschluss. Außerdem muss er dann von einem Arzt durchgeführt werden.Freiwillig sind auch die Antworten auf die Fragen nach dem letzten Alkohol- oder Drogenkonsum. Sogar in die Augen leuchten, den Fahrer auf einer Linie laufen oder die Nase berühren lassen, dürfen die Beamten nur, wenn der Betroffene einwilligt.
Verhaltenstipps für Cannabis User bei einer Polizeikontrolle
Es ist natürlich nicht empfehlenswert, Widerstand gegen die Polizei zu leisten. Die eigenen Rechte sollte man trotzdem höflich, aber bestimmt einfordern. Angaben zur eigenen Person müssen auf jeden Fall gemacht werden. Denn wer sich weigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro bestraft wird. Nur wer sich ganz sicher ist, dass geforderte Tests negativ ausfallen, sollte sich auf diese einlassen. In diesem Fall kann der Schnelltest nämlich wirklich die schnellste Methode sein, die Polizeikontrolle zu beenden. Andernfalls droht ein Bluttest: Hierfür genügt bereits der Anfangsverdacht der Beamten. Sie können dann einen Richter kontaktieren und einen Beschluss zum Bluttest anfordern. Dann muss der Fahrer die Polizisten zum zuständigen Arzt begleiten und die Testergebnisse abwarten. Da ein Bluttest teuer ist, werden die wenigsten Beamten einen solchen ohne begründeten Verdacht durchführen lassen.
Fällt der Schnelltest andererseits positiv aus, folgt daraus eine zumindest kurzfristige Entziehung der Fahrerlaubnis. Ist sich der Fahrer also nicht sicher, ob er in jeder Hinsicht nüchtern ist, sollte er von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Auch die Schnelltests sollte er dann verweigern. So besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Beamten wieder abziehen, ohne einen Bluttest durchzusetzen. Trotzdem gilt im Wesentlichen das Gesetz der Straße, denn THC im Blut bedeutet juristisch gesehen nicht automatisch “Fahruntüchtigkeit”! Kiffer mit Kohle und einem guten Anwalt dürften so besser davonkommen als der breite Durchschnitt. Fahren unter Drogeneinfluss führt häufig zu einem strafrechtlichen Verfahren wegen Fahrens trotz Fahruntüchtigkeit.
Dazu urteilte jedoch der Bundesgerichtshof (Az. 4 StR 231/22) im August 2022: Ein Nachweis von THC im Blut alleine ist nur ein Indiz für Fahruntüchtigkeit im Sinne des Strafrechts, kein Beweis. Ein Autofahrer und Cannabis User wollte einer Polizeikontrolle entkommen und richtete dabei erheblichen Sachschaden an. Er sei aus Angst vor der Polizei Schlangenlinien gefahren und im Graben gelandet und eben nicht wegen der im Blut festgestellten Wirkstoffe – vor Gericht ist es bekanntlich wie auf hoher See, auch in Deutschland.
Polizeistaat gegen Hanfpflanze: Hausdurchsuchungen wegen Cannabis?
Eine Hausdurchsuchung darf vorgenommen werden, wenn sie von einem Richter angeordnet wurde. Eine Ausnahme gibt es nur bei Gefahr im Verzug. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft darf zum Beispiel eigenmächtig eine Durchsuchung durchführen, wenn ein Menschenleben in Gefahr ist. Das ist bei Haschisch und Marihuana zwar nie der Fall, lässt sich aber im besten Deutschland aller Zeiten derzeit noch konstruieren als Grund für den Eingriff in die Privatsphäre von Kiffern und Hanfpatienten. Wenn die Juristen nicht erreichbar sind und länger warten zur Vertuschung hilfreich wäre, dürfen die Cops die Tür eintreten und nach Gras suchen! Der reine Besitz von Cannabis erlaubt aber noch keine Hausdurchsuchung. Nur wenn ein objektiv begründeter Verdacht besteht, dass sich in den Räumlichkeiten weitere Beweismittel oder „Drogen“ befinden, wird ein Durchsuchungsbefehl ausgestellt.
Generell gilt, dass die Polizei nachts keine Wohnungs- und Hausdurchsuchungen durchführen darf. Von April bis September ist das zwischen 21 Uhr und 4 Uhr, von Oktober bis März zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Auch hier ist die Ausnahme „Gefahr im Verzug“ und wird gerne verwendet, damit die Nachbarschaft teilhaben darf an der maximalen Schikane gegen erwachsene Bürger.
„Das Gefängnis ist für Vergewaltiger, Diebe und Mörder. Wenn Du jemanden einsperrst, weil er eine Pflanze raucht, die ihn glücklich macht, dann bist Du der verdammte Verbrecher.“
Joe Rogan dreht mit der Verve des Talkmasters den Spieß um und bezeichnet nicht Kiffer und Hanfpatienten als Kriminelle, sondern den für Cannabis Verbote verantwortlichen Gesetzgebeber.
Kommt es allerdings zu einer Durchsuchung, hat es keinen Sinn, die Tür nicht zu öffnen. Denn die Beamten dürfen Gewalt anwenden, also die Tür eintreten, um den Beschluss durchzusetzen. Die Kosten dafür trägt der Betroffene in der Regel selbst. Schäden ab 25 Euro werden immer dann erstattet, wenn das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt oder er freigesprochen wird. Als Betroffener sollte man sich zuerst den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen, bevor man die Beamten ins Haus oder in die Wohnung lässt. Im Beschluss muss genau beschrieben sein, was Zweck und Ziel der Razzia ist und welche Räumlichkeiten durchsucht werden sollen.
Verhaltenstipps bei einer Durchsuchung wegen Haschisch und Marihuana
Zwar leben wir in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat, aber bis zur Legalisierung dürfen sich Behörden je nach Bedarf und Deutung aufführen wie im Mittelalter. Was früher der Klerus war und die Inquisition, das ist heute die Hanf-Polizei und trotzdem müsst Ihr nicht alles glauben und nicht alles befolgen, was Euch Menschen in Uniform befehlen. Klingelt und klopft es wie wild an der Tür und warten draußen Drogenhunde, Cops und im Zweifelsfall der Schießbefehl, dann bleibt ruhig und prüft erstmal die Unterlagen beziehungsweise richterlichen Anordnungen im Gepäck solcher ungebetenen Gäste. Klar sein sollten folgende Aspekte:
- Sind alle Angaben richtig geschrieben?
- Ist die Wohnung/das Haus korrekt benannt?
- Ist ein genauer Grund für die Beschuldigung aufgeführt?
- Ist explizit erwähnt, wonach in puncto Cannabis gesucht wird?
Ist einer dieser Punkte nicht oder unvollständig aufgeführt, könnt Ihr eine Hausdurchsuchung verweigern, bis die Daten auf dem Durchsuchungsbeschluss berichtigt wurden. Während der Durchsuchung muss der Betroffene die Möglichkeit haben, anwesend zu sein.
Das heißt, die Polizisten dürfen nicht zwei Räume gleichzeitig durchsuchen. Auch ein unabhängiger Zeuge kann dabei sein, wenn der Verdächtigte das möchte. Der sollte die Beamten allerdings in keiner Weise stören, sonst darf der Zeuge weggeschickt oder sogar festgenommen werden. Der Betroffene darf auch verlangen, dass sein Anwalt anwesend ist. Die Polizei muss dann solange warten, bis er eingetroffen ist. Diese Wartezeit muss allerdings verhältnismäßig sein. Bei einer Durchsuchung in Bayern etwa muss kein Beamter auf einen Anwalt aus Berlin warten.
Auf keinen Fall solltet Ihr den Beamten bei ihrer Schnüffelei helfen. Gespräche sollten auf das Allernötigste beschränkt werden, das wird sonst noch gegen Euch verwandt! Dokumente dürfen die Cops lediglich sichten. Falls die Unterlagen ihnen als wichtiges Beweismittel erscheinen, können sie diese beschlagnahmen. Komplett lesen darf sie allerdings nur die Staatsanwaltschaft. Nach der Durchsuchung muss die Polizei ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen. Der Betroffene sollte darauf bestehen, ein Verzeichnis über die beschlagnahmten Gegenstände zu bekommen.
Synthetische Cannabinoide, Legal Highs und das Versagen der Drogenpolitik
Bleierne 16 Jahre herrschte die CDU/CSU über Deutschland in Form von Angela Merkel und trägt aufgrund der Ernennung von völlig inkompetenten Bundesdrogenbeauftragten eine gehörige Mitschuld an der Verbreitung synthetischer Cannabinoide. Diese ultrapotenten, hochgiftigen Substanzen konnten nämlich nur wegen der Verbote von natürlichem Gras überhaupt erst den Schwarzmarkt überschwemmen. Politiker, die von Risiken durch Cannabis reden, verschweigen ihre Verantwortung für extrem schädliche Streckmittel und für ein Angebot von „Spice“ bis „Badesalz“ beim Dealer, das gerade viele junge Menschen seit Jahren gesundheitlich massiv schädigt. Fragte man die Bundesregierung zum Chemie Gras, gab sie sich ahnungslos oder ignorant.
Sogenannte „Cannabinoidmimetika“ blieben erstmal lange durch deutsche Betäubungsmittelgesetz gar nicht erfasst. Verboten sind grundsätzlich nur Stoffe, die in einer der Anlagen des BtMG aufgeführt werden und weil sich die Politik nicht um die Realitäten schert, geht die Gefährdung durch Legal Highs immer weiter.
„Wer den freien Genuss von Cannabis befürwortet, nimmt in verantwortungsloser Weise den Tod von tausenden junger Menschen in Kauf.“
Edmund Stoiber ist als ehemaliger Ministerpräsident Bayern selbstverständlich in der CSU und bei solchem Denken über natürliche Hanf Produkte zweifellos mitverantwortlich für die vielen Schäden durch Legal Highs in Zeiten der Cannabis Verbote.
Auf dem Schwarzmarkt arbeiten auch findige Chemiker und Molekül-Designer, die bauen einfach immer neue Verbindungen und fertig ist ein weiteres Produkt, das es bei legal verkäuflichem Hanf gar nicht geben würde. Um diese Lücke zu schließen, wurde 2016 das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) erlassen. Dieses regelt den Umgang mit ganzen Stoffgruppen – etwa den synthetischen Cannabinoiden. Allerdings weicht das NpSG vom BtMG insofern ab, als nur der Handel, das Inverkehrbringen und das Verabreichen, nicht aber Besitz, Erwerb oder Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen verboten sind! Deshalb verkaufen manchmal sogar Fachgeschäfte diese Substanzen und Fälle aus der Notaufnahme, die medial als „in Verbindung mit Kiffen und Cannabis“ berichtet werden, entstammen in der Regel diesem Scheitern in der Drogenpolitik.
Derzeitige Rechtslage für CBD Produkte und rauscharmen Nutzhanf
Etwas besser und trotzdem ziemlich verfahren ist die rechtliche Situation bei Cannabis, das als rauscharmer Nutzhanf und CBD verkauft wird. Cannabidiol als Wirkstoff bei Schmerzen und anderen Beschwerden anwenden ist nicht berauschend und kann Vorteile für Gesundheit und Wohlbefinden. Isoliert oder im Vollspektrum CBD-Öl zu haben, halten diese Präparate die gesetzlichen Vorschriften zum THC ein, das anteilig nur zu maximal 0,2% enthalten sein darf – in der Praxis zweifeln Staatsanwälte dieses Limit aber gerne an, konstruieren einen Verdacht und lassen Konsumenten, Fachgeschäfte und Hersteller mit allen Schikanen durchsuchen. CBD Produkte werden beschlagnahmt und teuren Analysen im Labor unterzogen, bei denen sich regelmäßig die Unschuld der Betroffenen rausstellt. Den Behörden geht es aber nicht um klare Regeln und Fairness, sondern wie üblich bei Marihuana um Angstmache und ganz folgerichtig sollten Verbraucher alle Aspekte beim nicht psychoaktivem Hanf beachten.
„Wenn mir jemand einen Joint gibt, rauche ich ihn vielleicht, aber ich verehre ihn nicht.“
John Lennon würde wohl mit CBD Blüten gut auskommen, die keine psychoaktive Wirkung haben und somit garantiert auch keinerlei Abhängigkeitspotential.
Zusätzlich liegt das Problem auch bei der EU Kommission. Dort liebt man die chemische Keule und die Profite von Big Pharma, so dass erst der Europäische Gerichtshof per Urteil eingreifen musste und Storys über das laut Brüssel „berauschende CBD“ beendete. Durch die „Novel Food Verordnung“ wird die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln geregelt, die eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Nach Ansicht der Eurokraten sind Nutzhanf und Cannabidiol vor dem Erlass im Jahre 1997 noch nicht als Essen und Trinken konsumiert worden, haha, also brauchen Hersteller eine Lizenz und die ist teuer und lässt wie zu erwarten oft jahrelang auf sich warten. Um solchen Nonsens zum umgehen entwickelt die CBD Branche besondere Verfahren zur Verarbeitung von Cannabis ohne THC und muss sich trotzdem täglich neue Gängeleien bieten lassen.
Wenn der Anteil CBD im Endprodukt gleich hoch ist wie in der Hanfpflanze vor der Extraktion, dann gilt das als kein „neuartiges“ Lebensmittel. Ist der Anteil jedoch verändert, gibt es keine Zulassung. Anwälte streiten sich mit Bürokraten in der warmen Amtsstube über dieses Thema seit Jahren. Zwar wirkt Cannabidiol selbst in sehr hoher Dosierung nie berauschend, aber egal – die EU Vorschriften zur Krümmung von Gurken lassen freundlich grüßen!
Sind CBD-Öl und CBD Blüten legale Hanf Produkte?
Gezielte Verunsicherung als Programm für die Bewertung der Genussmittel ist natürlich wenig hilfreich, aber wir helfen Euch beim Navigieren durch den Dschungel unnützer Vorschriften. Beginnen wir mit dem beliebtesten Cannabidiol Produkt, dem in unterschiedlicher Dosierung verfügbaren CBD-Öl als einer Hanftinktur, die sich gegen verschiedene Beschwerden ausprobieren lässt. Liegen beim Endprodukt die THC-Werte unterhalb von 0,2% ist das Hanföl legal und die Hersteller arbeiten in der Regel mit dem Fachlabor zusammen, weisen etwa in der Packungsbeilage genau aus, was alles drin steckt.
Medizinische Versprechungen sind aber verboten etwa bei der Werbung für solcherlei Cannabis und auch die potentielle Einstufung als Heilmittel ist zu vermeiden. In Deutschland spielen sich manchmal Bürgermeister und Landesfürsten als angebliche Advokaten der Volksgesundheit auf und verbieten in Eigenregie den Verkauf – CBD Produkte online bestellen ist daher die beste Option bis zur endgültigen Beseitigung dieser Willkür.
Komplizierter wird es bei den begehrten, aromatischen CBD-Blüten. Die werden geraucht, verdampft oder als Tee aufgebrüht getrunken und sind besonders häufig Angriffsfläche für geifernde Behörden. In der Bundesrepublik urteilen furchtbare Juristen an höchster Stelle im Zweifelsfall gegen Angeklagte und behaupten im Einvernehmen mit Politik und Staatsanwalt, dass beim Konsum „theoretisch“ auch ein Rausch erzeugt werden kann. Möglich sei das durch Kochen und Backen mit CBD Gras und durch das Rauchen von 50 Gramm am Stück, da würde sich der winzige Anteil THC sozusagen summieren. Man darf fragen, wer 100 Joints hintereinander raucht und warum der Staat eigentlich zuständig ist für den privaten Genuss erwachsener Bürger, aber gut – mal ist das ok mit dem Verkauf, mal nicht und auch hier empfiehlt sich die Bestellung von CBD Hanfblüten im Internet.
Möglich aber manchmal riskant ist der Anbau mit CBD Hanfsamen. Der Gesetzgeber ist zu faul zur Unterscheidung von berauschendem Marihuana und Nutzhanf und verbietet alles, was irgendwie nach Gras aussieht und riecht. So ist es lediglich landwirtschaftlichen Unternehmen erlaubt, mit von der EU lizenzierten Sorten Industriehanf zu züchten – auch wenn inoffiziell indoor wie outdoor überall in Deutschland und Europa auch privat Cannabis aller Art für den Eigenbedarf angebaut wird.
Die aktuelle Situation beim Kiffen in Österreich
Obwohl es der neben Mozart und einem gewissen Herrn aus Braunau berühmteste Sohn des Landes auf den Punkt bringt, wird aktuell in Österreich sogar der Konsum von Cannabis bestraft! Solche Brutalität in der Drogenpolitik finden wir sonst nur in selbsternannten Reichen der Mitte oder unter dem Schwert des Kalifen, doch erst kürzlich hat selbst der Verfassungsgerichtshof in Wien die Schikane gegen erwachsene Bürger bestätigt. Es sei „aussichtslos“ auf legales Kiffen zu hoffen, so die Begründung des Urteils – obwohl der Kläger aktuelle und vor allem die viel geringere Gefährlichkeit der Hanf Produkte etwa gegenüber Alkohol und Zigaretten anführte! Ein Verbot sei überhaupt nicht im Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutz, was die Wissenschaft ja bekanntlich viele Male bereits nachweisen konnte – in der Alpenrepublik sieht man es anders und unterdrückt selbstredend ohne eigene Forschung die Konsumenten.
Zugleich verweisen die Richter auf die Politik und meinen, man solle dort tätig werden. Als Bürger wendet man sich zwar an Gerichte, weil es Politiker schlicht können oder übertreiben, aber der VfGH scheint eine ähnliche Kungelbehörde zu sein wie das deutsche Bundesverfassungsgericht.
„Das ist keine Droge, das ist ein Blatt.“
Arnold Schwarzenegger wundert sich nicht nur als Terminator, Gouverneur und Bodybuilder über die absurde Strafverfolgung von botanischen Gewächsen wie bei der Hanfpflanze.
Ein bisschen Bewegung könnte es hingegen beim Bewerten von Cannabis im Straßenverkehr geben. Bis in das hinterste Tal der Alpen hat es sich offenbar herumgesprochen, dass sich THC zwar wochenlang nachweisen lässt, es als Substanz aus dem Hanf aber nach einigen Stunden nicht mehr berauscht und somit im engeren Sinne fahruntüchtig macht. Wer erwischt wird auf Gras am Steuer, landet zusätzlich in den fiesen Mühlen der polizeilichen Überwachung. Kläger scheitern natürlich vor den erwähnt parteiischen, wenig kompetenten Gerichten in Österreich. Die Bundesregierung scheint aber langsam zu raffen, dass komplettes Schwindeln beim Cannabis nicht mehr zieht im 21. Jahrhundert und arbeitet Berichten zufolge an einer Art THC-Obergrenze, die mit dem Promille Limit beim Alkohol vergleichbar sein soll.
Pilotprojekte und Trippelschritte beim Cannabis in der Schweiz
Die Eidgenossen haben echte Demokratie und stimmen schon mal über allerlei Mumpitz ab, so dass auch Cannabis eine Zeitlang quasi geduldet wurde. Vielleicht erinnert sich mancher noch an die vor mehr als 20 Jahren zirkulierenden „Duftsäckli“ als kleine Gras Päckchen aus Schweizer Headshops, aber das wurde wieder verboten trotz Popularität und Vorteilen für Jugendschutz und Volksgesundheit. Heute nun laufen in diversen Städten der Schweiz Pilotprojekte zur Drogenpolitik und Legalisierung an, erwartungsgemäß auf lange Jahre gestreckt und somit verzögernd, was überfällig ist – Behörden wollen prüfen, beobachten und dann entscheiden. Kiffer dürfen zwischen Bern und Zürich also weiter zittern, wenigstens aber auf Probe das Weed im Laden kaufen in entsprechender Qualität. Wissenschaftler sollen die Projekte begleiten, denn obwohl sich die Wissenschaft längst einig ist über die positiven Auswirkungen von Cannabis legal, wünschen sich Gesetzgeber immer noch etwas länger die liebgewonnene Unterdrückung der THC User statt diese endlich zu respektieren.
„Was wäre Vernunft und Nüchternheit ohne das Wissen vom Rausch?“
Hermann Hesse würde als weltberühmter Schriftsteller, Nobelpreisträger und Kult-Autor aus der Schweiz einer Legalisierung mit Sicherheit zustimmen.
Seit August 2022 dürfen Schweizer Patienten Cannabis auf Rezept beziehen vom Arzt und die Mediziner müssen nicht mehr nachfragen bei Ämtern, ob das wirklich in Ordnung ist mit dem Heilmittel Hanf für kranke Menschen, Schmerzen, Krebs, Autoimmunerkrankungen – tausende Bürger dürfen auf eine bessere Versorgung hoffen, zumal die Regierung nach langem Zögern auch die Vorschriften rund um den Im- und Export von Marihuana in die Schweiz gelockert hat.
Kurzer Überblick zur Cannabis Legalisierung in Europa und weltweit
Jenseits unserer deutschsprachigen Nachbarn lohnt sich ein kurzer Blick auf die Lage weltweit. Obwohl wir ja „alle Europäer“ sind in der EU wird beim Thema Cannabis hier verhaftet und dort toleriert und das Ergebnis ist ein Flickenteppich, der sich aber zugleich auch prima für Kiffer-Reisen als Urlaubsziel nutzen lässt. Informiert Euch am besten vor Abflug und Abfahrt über die aktuellen Regeln zum Hanf vor Ort, das kann sich schnell ändern und wenn Deutschland die Freigabe durchgeführt hat, dürften gegenüber der Europäischen Kommission bisher feige Staaten schnell nachziehen.
Es gibt natürlich Klassiker wie den niederländischen Coffeeshop zum Kiffen und immer auch Geheimtipps wie etwa Portugal oder Malta. In Nordamerika ist Cannabis für Erwachsene bereits erlaubt und dort erwarten Euch die „Dispensaries“ als Läden mit einem riesigen Angebot rund um Haschisch, Marihuana und potente Konzentrate.
„Gute Menschen rauchen kein Marihuana.“
Jeff Sessions wünscht sich als bibelfester, ehemaliger Gesundheitsminister der USA einen Extra-Kreis der Hölle für Kiffer und Hanfpatienten.
- Niederlande: Holland ist ein bisschen liberaler als der Rest der EU und das schon seit 1976. Erwachsene über 18 Jahre können in den Coffeeshops pro Person und Tag mmerhin fünf Gramm Weed kaufen. Freilich sind Anbau und Handel von Cannabis verboten, haha, so dass die Belieferung der Läden zum Chillen sozusagen weiterhin kriminell bleibt – viel Raum also für Polizei und Justiz, um regelmäßig für Furcht statt Klarheit zu sorgen,
- Italien: Die neue Ministerpräsidentin Giorgia Meloni stellt sich gegen eine Cannabis-Legalisierung. Rechte Parteien kapieren ideologisch nicht, welche Vorteile das hat und doch diskutieren die Italiener seit einiger Zeit recht intensiv über eine teilweise Legalisierung von Hanf. Eigenanbau von bis zu vier Pflanzen wird vielleicht erlaubt, für eine Petition kamen innerhalb von Tagen hunderttausende Unterschriften zusammen – doch das Verfassungsgericht entschied sich mal wieder gegen den Willen des Volkes,
- Frankreich: Macron und Konsorten haben keinen Plan zur Modernisierung von „La Grande Nation“, die Legalisierung von Cannabis ist nicht in Sicht – wenigstens läuft seit einiger Zeit ein Pilotprojekt zum Medizinalhanf auf Rezept,
- Spanien: Bei den ohnehin gerne kiffenden Iberern gibt’s Cannabis Social Clubs und es wird an der Freigabe von Gras als Heilmittel gearbeitet wird, während die Politik aktuell den Freizeitkonsum per se noch verbietet,
- Malta: Auf der winzigen Insel im Mittelmeer ist der Anbau von wenigen Hanfpflanzen erlaubt und die Kiffer auf Malta dürfen das Weed untereinander tauschen, was als Kompromiss zu werten ist und zu einem regen Angebot für Haschisch und Marihuana nicht nur rund um Valetta führt,
- Tschechien: Anbau und Besitz sind illegal beim Hanf, doch bei einer geringfügigen Menge erfolgt meistens keine Strafverfolgung. Eine Freigabe zwischen Prag und Brünn ist denkbar. Die Justiz hat es in der Hand und urteilt oft näher dran am Volk als etwa die Richter in Deutschland – auch Cannabis auf Rezept ist bei den Tschechen zu haben,
- Luxemburg: Der Gipfel der Heuchelei sozusagen, denn erst wurde die Regierung auch für das Versprechen einer Freigabe von THC gewählt, eierte dann herum und verwies schließlich auf gegenteiliges EU Recht – was man angeblich bei den Wahlversprechen nicht wusste! Ein Kompromiss mit etwas Eigenanbau ist aber in Sicht,
- USA: Immer mehr Bundesstaaten von Kalifornien und Colorado bis Vermont und Illinois erlauben Cannabis als Genussmittel, die Verschreibung von Medizinalhanf ist bis auf wenige Ausnahmen überall gestattet. Bitte plant Kiffer Reisen in Amerika mit Bedacht, erkundigt Euch über die lokalen Regeln und nehmt kein Gras mit über die Staatsgrenzen – dort lauern Bundespolizisten, die das weiterhin bestehende Verbot auf Bundesebene befolgen,
- Uruguay: Das südamerikanische Land ist ein echter Pionier und erlaubt schon seit Jahren den Anbau von Cannabis und bis zu sechs Hanfpflanzen, verlangt dafür aber eine Art Privatlizenz. In Apotheken dürfen Erwachsene bis zu 40 Gramm Hanf in der Apotheke kaufen,
- Thailand: Auch in Südostasien ist Hanf seit kurzem erlaubt, wenn auch mit nur wenig THC und für Einheimische, aber diese Öffnung hat natürlich für Reisenden gleichfalls einen spürbar positiven Effekt,
- Kanada: Zweifellos ist das Land mit dem Ahornblatt das beste Ziel für Weed Touren, denn schon seit 2018 sind Besitz unf Verkauf von Gras erlaubt. Einziger Wermutstropfen ist das Herumeiern bei Cannabis zum Essen und Trinken und auch das Anbauen zu Hause wird nicht gestattet,
- Georgien: Obwohl es keine Fachgeschäfte geben mag, ist dieser kleine Staat am Fuße vom Kaukasus eine Art Geheimtipp für Cannabis – Oberste Richter haben dort nämlich vor Jahren das Gras mit der vielleicht besten Begründung von allen erlaubt: Kiffen ist Privatsache und geht den Staat nichts an!
Alle Freigaben und Liberalisierungen beim Weed schützen nicht vor Willkür auf der Straße! Das gilt zu Hause wie in der Heimat, wenn die Regeln zum Kiffen eher unscharf formuliert sind. Touristen werden gerne ins Visier genommen als leichte Beute und bei Unkenntnis schon mal von der Polizei gegängelt oder bekommen im Fachgeschäft kein Gras verkauft. Mag sein, dass ein Laden für Hanf Produkte pingelig ist, aber in der Regel wird Euch sicher woanders gerne geholfen! Agiert stets mit Umsicht und fragt im Zweifelsfall einfach jemanden vor dem Grasladen, schließlich helfen sich Kiffer gerne gegenseitig und der Urlaub mit Cannabis ist heute viel einfacher als jemals zuvor.
Freie Bürger haben im 21. Jahrhundert ein Recht auf Kiffen und die Legalisierung von Cannabis ist wissenschaftlich, gesellschaftlich und gesundheitlich betrachtet überfällig – alle Politiker, die das nicht anerkennen, sind wahlweise ignorant und inkompetent, naiv oder schlicht hinterlistig.
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Cannabis Legalisierung in Deutschland
Wann wird Cannabis legalisiert?
Experten und politische Beobachter gehen von einer Cannabis Legalisierung entweder für 2023 oder 2024 aus. Allerdings braucht es dazu politische Bewegung und eine glaubwürdige Bundesregierung, die immerhin schon mal Eckpunkte vorstellt, sich nicht vor den Eurokraten in Brüssel fürchtet und sicher auch mit einiger Kompetenz am Werke ist. Mit dem Abgang von Angela Merkel als Mehltau-Kanzlerin ist vielleicht sogar eine etwas realistischere Position der CDU/CSU denkbar, etwa mit Blick auf ökonomische Chancen durch Hanf legal – darauf bauen sollten Kiffer und Hanfpatienten aber genauso wenig wie auf die Union in Fragen der Steuergerechtigkeit oder beim Solidaritätszuschlag.
Warum ist Gras illegal in Deutschland?
Die frühere Bundesdrogenbeauftragte Mortler von der CSU hat mal gesagt, das Gras wäre verboten weil es illegal ist und genau solche Geistesblitze sind verantwortlich für die katastrophale Lage beim Cannabis in Deutschland. Eine Mischung aus Arroganz, Ignoranz, Unfähigkeit und überdeutliches Mauscheln mit Brauereien, Pharmakonzernen und Apotheken verhindert bis dato jede Debatte und will Marihuana auch nur für Erwachsene weiterhin als vorgebliche Gefahr darstellen. Mit Wissenschaft und Forschung hat das nichts zu tun, wohl aber mit an Korruption grenzender Bevorteilung von Bierbrauern und Pharmaindustrie sowie einem ideologischen Stumpfsinn sondergleichen.
Dürfen Patientinnen und Patienten in ihrem Garten oder Gewächshaus selbst Cannabispflanzen anbauen?
Es geht um schwerkranke Menschen, die starke Schmerzen haben und an anderen Krankheiten leiden. Diese Leute benötigen Hilfe und Grasblüten in ordentlicher Qualität. Laut Ansicht der Politik war das durch den Eigenanbau von Medizinalhanf bisher nicht möglich und so ist es wohl noch eine Weile ziemlich kompliziert und teuer für Betroffene, schließlich an die begehrte Ausnahmegenehmigung zu kommen. Freilich klappt die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in standardisierter Qualität in Deutschland nur unzureichend und man darf gespannt sein, wie sich die Lage der Patienten nach einer allgemeinen Freigabe beim Anbauen verbessert.
Welche Modelle für die Legalisierung von Gras sind möglich?
In den Vereinigten Staaten gibt es Legal States, die erlauben rund um Cannabis alles, während einige Gebiete nur den Verkauf im Fachgeschäft gestatten – den Anbau indoor oder Outdoor jedoch noch nicht. Entwicklungsländer hingegen fördern gezielt die private Zucht als Chance für die meistens auf dem Land lebende Bevölkerung. Sehr häufig starten zunächst Modellprojekte über wenige Jahre, bei denen sich registrierte Kiffer Gras kaufen können oder es gibt Coffee Shops wie in den Niederlanden, die eine gewisse Menge Hanf verkaufen dürfen. Eine Herausforderung bleibt häufig die Besteuerung von Cannabis legal etwa rund um eine THC-Obergrenze, das betrifft nicht nur Hanf Produkte zum Kiffen, sondern auch Lebensmittel.
In welchen Fällen kann eine Behandlung mit Cannabisarzneimitteln sinnvoll sein?
Cannabisarzneimittel sollen bei schwerwiegend Erkrankten dann verschrieben werden können, wenn keine Therapiealternative durch die übliche chemische Keule besteht. Das gilt zum Beispiel in der Schmerztherapie bei chronischen Erkrankungen oder wenn im Verlauf einer Krebsbehandlung mit Chemotherapie schwere Appetitlosigkeit und Übelkeit auftreten. Chronische Krankheiten bis hin zur Epilepsie bei Kindern gelten als aussichtsreiche Indikation für Medizinalhanf und mit besserer Aufklärung wie Weiterbildung der Ärzte dürfte die Verschreibung künftig auch bei weniger extremen Beschwerden einfacher sein.
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